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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

werden. Dergleichen Dispensationes Possessionum, und zum Bürger- und Meisterrechte sind bei den unterthänigen Städten durch die Kreisämter, bei den königlichen und Leibgedingstädten durch die Landesstelle ohne alle Erschwerung zu ertheilen. Die sich ergebenden Abschlagsmotiva der angesuchten Dispensazion sind iedesmal der Landesstelle, und von da dem allerhöchsten Orte zur Einholung der allerhöchsten Entschliessung anzuzeigen. Wo es aber um das Jus incolatus höheren Standes zu thun ist: da ist die Dispensazion nach vorläufig vernommener Landesstelle von der k. k. böhmischen Hofkanzlei zu ertheilen.
 Hofreskript vom 13. und in Böhmen Patent vom 30. Weinmonat 1781. in Gräz vom 17. Weinmonat 1781.
Der letzte Gegenstand ward durch eine spätere Verordnung dahin erläutert, daß iene Zivilbeamte, die sich zur akatholischen Glaubenslehre erklären, ferner so lange bei ihren Bedienstungen per viam dispensationis zu lassen sind, bis sie sich derselben durch einen übeln Lebenswandel, oder durch ausgeübte Partheilichkeiten und Gehässigkeiten gegen ihre katholischen Mitbürger unwürdig und verlustig machen. Dann sind auch die noch in keiner Zivilbedienstung stehenden Akatholiken zu den stabilirten Bedienstungen per viam dispensationis
Erläuterung des letzten Gegenstandes.
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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 433. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/439&oldid=- (Version vom 1.8.2018)