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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

bei Abgange oder nicht Befolgung einer derselben angenommen werden wird.
 Hofdekret vom 23. November 1782.
Uiberhaupt sollen die Vicarii Foranei die höchsten Befehle und Verordnungen genau und schleunig befolgen, und die abgefoderten Berichte ohne Aufschub an die Kreisämter erstatten.
 Hofdekret vom 19. Hornung 1782.
Vikarien haben die Befehle schleunig zu befolgen.
Und alle Ordensobern und Klöster, die wider die landesfürstlichen Gesetze handeln, werden nicht nur auf das schärfeste bestrafet, sondern ihnen auch der höchste Schutz benommen, und sie aus den k. k. Staaten abgeschaft werden.
 Hofdekret vom 13. Juli 1782.
Wie die Klöster anzusehen sind welche die Gesetze nicht befolgen.
Titulus Mensae. Nro. VIII.
Ein iedes Stift oder Kloster hat bei iedem Vorfalle die Erlaubniß zur Verleihung des Tituli Mensae bei der Landesstelle anzusuchen und ohne Kein Stift oder Kloster hat ohne Bewilligung der Landesstelle den Titulum Mensae zu verleihen.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 190 ¼. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/194&oldid=- (Version vom 1.8.2018)