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- 1) Geleitsangelegenheiten (1—14):
- α) Die Kurfürsten gegenseitig,
- β) Die anderen Fürsten und Städte den Kurfürsten gegenüber unbedingt geleitspflichtig.
- 2) (15—20) Einberufung der Kurfürsten und Erscheinen zur Wahl.
- 1) Geleitsangelegenheiten (1—14):
- [Daran schliesst sich Cap. XVIII an (I15), ein Formular für die Einberufung, ebenso Cap. XIX. Formular für Wahlvollmachten].
- Cap. II. Wahl des römischen Königs. Dazu IV2 Reihenfolge der Kurfürsten bei der Wahl.
- Als allgemeine Zusatzbestimmung zu II kann noch gelten:
- XXIX. Die Wahl des Königs ist in Frankfurt, Krönung in Aachen, der erste kgl. Hoftag in Nürnberg.
- Cap. II. Wahl des römischen Königs. Dazu IV2 Reihenfolge der Kurfürsten bei der Wahl.
- B. Festlegung des Kurfürstenkollegiums (durch Erbfolge, Kurfürstentage etc.)
- VII, XX, XXV, XII, XXIV, XXXI.
- Cap. VII. Die Kurstimme erbt sich fort nach dem Rechte der Erstgeburt.
- Cap. XX fügt hinzu, dass Kurstimme und Kurland von einander nicht zu trennen sind.
- Cap. XXV zieht die letzte Konsequenz mit dem Zusatz, dass die Kurfürstentümer unteilbar und erblich sind.
- Cap. XXIV überträgt die Bestimmungen wegen laesa majestas auf die Kurfürsten.
- Cap. XII. Kurfürstentage sind jährlich 4 Wochen nach Ostern zu veranstalten.
- Cap. XXXI. Die Kurfürsten sollen deutsch, lateinisch, italienisch und slavisch können und dafür auch bei ihren Erben sorgen.
Empfohlene Zitierweise:
Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)