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ist bekannt; so schwer zu übersehende Urkunden wie das Repetundengesetz und das Ackergesetz (C. I. L. I 198 und 200) müssen durch rothe Färbung der Ueberschriften oder Anfangsworte der capita einigermaßen an Deutlichkeit und Lesbarkeit gewonnen haben.

Auf Stein dagegen ist von jeher so gut wie auf dem weißen Kalkbewurf oder auf geweißten Holztafeln die Schrift mit rother oder schwarzer Farbe zunächst aufgemalt worden. Zahlreiche Gefäßaufschriften sind, ebenso wie die Ankündigungen auf den Wänden der Häuser, überhaupt nur gemalt worden. Meist aber ist die gemalte Aufschrift die Grundlage für die Arbeit des Steinmetzen gewesen, welcher sogar, wie längst bemerkt und zuletzt von H. Dressel des Näheren ausgeführt worden ist (in den commentationes Mommsenianae S. 386 ff.), in bestimmter Schriftart die Formen der Pinselführung nachahmte. So haben sich denn neben den eingehauenen auch bloß gemalte Aufschriften, z. B. auf den Sarkophagen der Scipionen und der Furier und auf den Aschenkrügen sehr alter Begräbnissstätten in Rom, sowie auf den marmi grezzi des Tiberemporiums erhalten. Von der großen Epistylinschrift des Chalcidicum der Eumachia in Pompeji sind eine Reihe von nur gemalten Fragmenten erhalten, welche später verworfen worden zu sein scheinen; die Steine, auf welchen diese großen gemalten Buchstaben stehen, sind theilweis nachher umgekehrt und zu der wirklich angewendeten Inschrift gebraucht worden; siehe Mommsens Inscr. Neap. 2205 und C. I. L. X 811. Eine Inschrift im Museum zu Pavia (C. I. L. III 6421) zeigt in den ersten drei eingemeisselten Zeilen deutlich die rothe Farbe, mit welcher sie schon im Alterthum gefärbt worden, während die beiden letzten bloß roth gemalt, nicht auch eingehauen waren; wahrscheinlich sind sie später hinzugefügt und die Ausmeißelung aus irgend einem Grunde nicht ausgeführt worden. Oder es wurde wohl auch von dem ursprünglichen Concept aus mancherlei Gründen abgewichen. Auf einer der kleinen Aschenkisten aus dem Grabmal einer Familie Pompeia bei Baëna in Spanien (C. I. L. II 1596) sind unter der eingemeißelten Schrift deutliche Reste einer verschiedenen Fassung der municipalen Ehrenämter des Verstorbenen in roth gemalter Schrift zu erkennen. Vortreffliche Beispiele noch wohl erhaltener rother Färbung der Buchstaben, und zwar, obgleich moderne Restaurationen hier oft nach kurzer Zeit nicht mehr zu unterscheiden sind, unzweifelhaft antiken Ursprungs, zeigen viele der großen monumentalen Inschriften an den öffentlichen Gebäuden Pompeji’s.

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Emil Hübner: Über mechanische Copieen von Inschriften. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1881, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:H%C3%BCbner_%C3%9Cber_mechanische_Copieen_von_Inschriften.djvu/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)