Seite:Hübner Über mechanische Copieen von Inschriften.djvu/26

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
ANHANG II.
Das Färben der Inschriftenschrift.

Plinius schon berichtet (n. h. 33 § 122) minium in voluminum quoque scriptura usurpatur clarioresque litteras vel in auro vel in marmore etiam in sepulcris facit. Auf Gold hat man schwerlich rubriciert, Mommsen (C. I. L. I S. 16) vermuthete daher vel in muro vel in marmore, womit die Mauerfläche und die eingesetzten marmornen tituli unterschieden werden sollen. Aber murus und marmor scheinen mir nicht rechte Correlata zu sein; auch der murus kann ja marmorn sein und war es in den kostbaren Gräbern der Kaiserzeit häufig, und marmor wird zwar uneigentlich für Grabstein und Grabschrift gebraucht, ist aber doch nicht identisch mit titulus. Die tituli sepulcrales waren in republicanischer Zeit selten auf Marmortafeln eingegraben, sondern auf die landüblichen Steinsorten, und so sind auch in der Kaiserzeit noch Grabcippi aus anderen Steinsorten als Marmor häufig genug. Ich würde daher eher vermuthen vel in aere vel in marmore, das palaeographisch nicht viel ferner liegt wie in muro. Seit alter Zeit sind für die Verzeichnung der Gesetze und Urkunden in Rom Erztafeln gebraucht worden (vgl. Mommsen in den Annali acti Inst. 1858 S. 196 ff.); nie zwar ist bisher bemerkt worden, dass sich auf den erhaltenen Erztafeln Spuren von Farbe gefunden hätten, aber nie ist auch meines Wissens auf diesen geringfügig scheinenden und bei der Kleinheit der Schrift kaum bemerkbaren Umstand geachtet worden. Aber auch wenn constatiert wäre, dass nie auf solchen Tafeln Farbe gefunden worden ist, so bietet das immer noch keinen ausschliessenden Beweis bei der verhältnissmäßigen Seltenheit von Erztafeln und bei der geringen Fähigkeit des Metalls, die Farbe auf sich haften zu machen. Die Abschnitte der Urkunden (κῶλα und capita) wurden auf Erz so gut wie auf Marmor, auf geweißten Wänden oder anderem Schriftmaterial durch Absätze und größere Anfangsbuchstaben unterschieden. Warum die Ueberschriften der Absätze, die traditionell rubricae heißen und z. B. auf der Erztafel von Malaca (C. I. L. II 1964) mit dem vorgesetzten durchstrichenen R bezeichnet werden, nicht auch als ursprünglich roth gemalt gedacht werden sollen, vermag ich nicht einzusehn. Wie vielfach das Alterthum bemüht war, auch dem Erz durch Mischung und eingelegte Ornamente Färbung zu geben,

Empfohlene Zitierweise:
Emil Hübner: Über mechanische Copieen von Inschriften. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1881, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:H%C3%BCbner_%C3%9Cber_mechanische_Copieen_von_Inschriften.djvu/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)