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einer Inschrift sämmtlich sogleich mit einer deutlichen Bezeichnung der Herkunft zu versehen.

Der Charakter einer unmittelbar mechanischen Copie, mit allen Zufälligkeiten und Undeutlichkeiten des Originals, wird aufgehoben, sobald man, wie Tastu empfiehlt, die Schriftzuge des Abdrucks mit Bleistift, Kreide oder Farbe nachzieht. On pourra passer dans le creux des lettres de l’empreinte un trait de crayon rouge ou noir, pourvu que cette opération ne soit pas faite sur le monument, qu’elle pourrait détériorer. Das letzte wird nur in den seltensten Fällen zu befürchten sein; aber vor dem Nachziehen der Abdrücke ist entschieden zu warnen. Die oft irrthümlich nachgezogenen Linien lassen sich vom Papier schwer wieder entfernen und sind im Stande, den Werth des ganzen Abdrucks illusorisch zu machen. Allen Epigraphikern ist bekannt, wie oft die Inschriften selbst durch unverständiges Nachmalen der Buchstaben mit Oelfarbe ganz oder stellenweis unleserlich gemacht worden sind. Im Alterthum füllte man allerdings die Vertiefungen der Schrift mit rother Farbe (Mennige) aus[1], wie man früher die Aufschriften nur damit malte; durch falsches Bemalen der Originale sind aber z. Β. eine Anzahl von Inschriften der bis jetzt größten Inschriftensammlung der Welt, der vaticanischen Galleria lapidaria, und ebenso viele in kleineren Sammlungen befindliche verdorben worden und daher zum Theil nur noch im Papierabdruck richtig zu lesen.

IV.
DER STANNIOLABDRUCK.

Bei sehr kleiner und wenig tief eingegrabener Schrift, z. Β. der großen Gesetzestafeln und vieler kleinerer Urkunden, wie der Militärdiplome und Patronatsdecrete, ebenso bei den Aufschriften auf Gold, Silber, sehr dünner Bronze und Blei, führt der Papierabdruck meistens zu ungenügenden Resultaten. Nur sehr dünnes Papier dringt in die Vertiefungen der Schrift hinreichend ein, und der so erzielte Abdruck bleibt immer schwer lesbar. Für diese Art von Inschriften, ebenso wie für in gebranntem Thon oder in den Kalkbewurf von Wänden eingeritzte Inschriften, so wie für die Aufschriften auf Knochen und Elfenbein, wird, abgesehn vom Gipsabguss, der Abdruck in Blei- oder Zinkpapier (Stanniol),


  1. Siehe den Anhang II.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Hübner: Über mechanische Copieen von Inschriften. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1881, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:H%C3%BCbner_%C3%9Cber_mechanische_Copieen_von_Inschriften.djvu/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)