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einig. Allein es schien mir in Folge der eigenen Erfahrungen, die ich fortgesetzt mache, nicht unnütz über die verschiedenen Arten mechanischer Reproductionen von Inschriften und ihre Anwendbarkeit in verschiedenen Fällen die nachfolgenden, auf einiger Praxis beruhenden Mittheilungen zu veröffentlichen.

I.
DER GIPSABGUSS.

Für die vollkommenste Reproduction eines inschriftlichen Denkmals kann wohl der Gipsabguss gelten, sofern er dasselbe in seiner Gesammtheit (mit Ausschluss der Farbe) vollständig wiedergiebt. Allein die Herstellung der Formen für den Abguss ist kostspielig, zeitraubend und umständlich; Werth und Wichtigkeit der epigraphischen Monumente entspricht auch häufig kaum der auf die Herstellung von Formen und Abgüssen verwendeten Mühe. Zu solchen Ausnahmefällen rechne ich alle diejenigen, bei welchen die allgemeine tektonische Form des Denkmals oder künstlerische Zuthaten zu demselben, z. Β. Bildnissdarstellungen, Reliefs und dergleichen, für die Beurtheilung der Inschriften mit in Betracht kommen. Wo hierfür die Photographie, welche gleich nachher zu besprechen ist, nicht ausreicht (und dies ist nicht selten der Fall), kann man des Gipsabgusses nicht entrathen. Aber auch rein inschriftliche Denkmäler widersetzen sich in gewissen Zuständen der Verderbniss zuweilen jeder anderen Art von Reproduction ausser der durch den Abguss. Wenn z. Β. die Schrift durch Feuchtigkeit oder Abscheuerung fast alle Tiefe verloren hat, wie bei Inschriftplatten, die auf dem Boden gelegen haben und Jahrhunderte lang betreten worden sind, oder, was öfter vorgekommen ist, als Spülsteine für die Wäsche gedient haben, sodass also auch der Papierabdruck nicht möglich ist, und ferner wenn feine Algen die Oberfläche des Steins bedecken, deren dunkele Färbung die Photographie illusorisch macht, so ist ein Abguss oft allein möglich. Auch leistet ein solcher zuweilen vorzügliche Dienste, in dem er die falschen Vorstellungen, welche das Original in dergleichen Fällen nur zu leicht hervorbringt, corrigiert. Ein lehrreiches Beispiel dieser Art ist das venafranische Decret des Augustus und die Geschichte seiner Entzifferung (Henzen 6428, Wilmanns 784; C. I. L. X 4842). Es versteht sich also von selbst, dass Abgüsse, wenn sie zu haben, sehr nützlich sind. Der epigraphische Reisende aber, welchem meist nur kurz bemessene

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Emil Hübner: Über mechanische Copieen von Inschriften. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1881, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:H%C3%BCbner_%C3%9Cber_mechanische_Copieen_von_Inschriften.djvu/07&oldid=- (Version vom 1.8.2018)