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Herren fiel dahin aus: „Auf ewige Zeiten sollte Stangerode, für den dort, an einem Amtsgeschäften begriffnen Mönch, frevelhaft verübten Mord, einen Kuttenzins bezahlen, und zwar jedes der dreizehen Häuser (aus so vielen bestand damals der Ort) Einen silbernen Pfennig. Dieser Kuttenzins sollte alle Jahre, am Sanct-Thomastage, von der ganzen Stangeröder Gemeine, bei namhafter Pön einer Tonne Häringe für jede versäumte Minute nach Sonnenaufgang, in einer feierlichen Buß-Procession nach Konradsburg gebracht werden.“

Von diesem Thomastage an erschien der Geist des erschlagenen Markus nicht mehr in menschlicher Gestalt, sondern entweder als Hund, oder als Kalb. – Und noch jetzt läßt er sich zuweilen (doch der glaublosen Zeiten wegen immer seltner), zwischen dem 20sten November und 20sten December, als Kalb oder Hund im Mönchenholze sehen. Doch nur

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Friedrich Gottschalck: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Hemmerde und Schwetschke, Halle 1814, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gottschalck_Sagen_und_Volksmaehrchen_der_Deutschen.pdf/317&oldid=- (Version vom 1.8.2018)