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a) an Getraide und Holz: 00fl. kr.
02 Malter Roggen à 10 fl. 020.
20 Viertel Veesen à 32 kr. 9 H. 010. 40
17 Viertel Haber à 32 kr. 009. 04
08 Klafter Holz à 4 fl. 032.
06 Klafter Torf à 2 fl. 14 kr. 013. 24
Für 6 arme Schulkinder als Entgelt des Schulgeldes
vom fürstl. Bräuhaus hier jährl. 12 Eimer Bier à 1 fl.

012.

b) an Geld vom Collegiatstift hier
wegen Musikunterricht der 2 Chorknaben 008.
vom Heiligenamt resp. Stiftungsadministration 055. 30
c) aus der Kommune
bezieht derselbe das Schulgeld 127.
in Summa fl.
322. 48 kr.

Diesen Gehalt bezog Lehrer Sebastian Vötter vom Jahre 1758 an bis auf das Jahr 1813. In diesem Jahre erfolgte ähnlich wie bei der kath. Pfarrpfründe Grönenbach so nun auch bei der Schulstelle hier kath. Abteilung durch die K. Finanzdirektion des Illerkreises eine Art „Säkularisation“ oder Privation der ehemaligen Bezüge der Schulstelle, soweit Naturalbezüge in Frage kamen. Exdekan und erster säkularisierter Pfarrer J. N. Frey und sein langjähriger Lehrer und Chorregent Sebastian Vötter mußten diese herbe Kränkung und Schmälerung ihres Einkommens durch Entschließung der k. b. Finanzdirektion in Kempten, d. d. 29. Sept. 1813 am Ende ihres Lebens, am Rande ihres Grabes erleben und mitmachen. – Exdekan Frey starb am 3. Oktober 1814 und Chorregent Sebastian Vötter am 20. Februar 1814.

Die k. b. Finanzdirektion rechnete den Chorregenten als Regens chori scheint’s auch zu dem Stiftspersonal und säkularisierte tapfer darauf los. Dazu kam, daß das k. b. General-Kommissariat des Illerkreises, das 1814 den Lehrer Georg Rittler anstellte, ganz darauf vergaß, diese Anstellung der k. b. Finanzdirektion zu notifizieren, so daß Lehrer Rittler zwei volle Jahre nur Stolbezug und Schulgeldertrag hatte und tatsächlich am Hungertuche nagte. Der damalige k. Lokal-Schulinspektionsverweser H. Kaplan Boneberg reichte ein geharnischtes Schreiben über diese empörenden Zustände ein beim k. b. Distriktsschulinspektorat in Reicholzried, d. d. 2. Juni 1816, wodurch er sich den ganzen Unwillen dieser Behörde auflud.

Am 30. September 1817 reichte die Gemeinde Grönenbach an die k. b. Regierung des Oberdonaukreises in Augsburg (herausgewachsen aus dem k. b. General-Kommissariat des Illerkreises mit dem Sitze in Kempten) ein Bittgesuch ein, es möge nach drei Jahren endlich die