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300 fl.; b) nach Vergleich und Abteilung von 1809 300 fl., zusammen 600 fl. Überdies existiert noch bei der reformierten Gemeinde die Wirth’sche Krankenstiftung mit 2000 Mk.


20. Die Volksschule in Grönenbach und Filialen.

Seit der Einführung des Christentums bei den deutschen Volksstämmen hat sich die kath. Kirche fast ausschließlich mit der Armenpflege und dem Volksunterricht befaßt. Klosterschulen mit ihrem Internat und Externat, Domschulen und Pfarrschulen ebenso wie die Universitäten sind Gründungen der kath. Kirche. Wie die Reformation die von der kath. Mutterkirche losgerissenen Teile rückhaltlos der Staatsgewalt überantwortete und so das Summepiskopat auch auf religiös-kirchlichem Gebiete dem Landesherrn übertrug und das Territorialkirchenwesen, die sog. National- und Landeskirchen und Kirchlein, aufgerichtet hat, so wurde durch die Reformation auch die Volksschule der Neugläubigen voll und ganz der Landesgewalt überantwortet. Aber erst in der Neuzeit griffen die Staaten, sowohl die akatholischen wie auch die katholischen, kräftig zu im Gebiete der Volksschule, indem seit Anfang des 19. Jahrhunderts der „Schulzwang“ eingeführt wurde. In Bayern vollzog sich dieses im Jahre 1803. Erlaß des General-Landes-Kommissariats vom 10. Juni 1803: „Im Namen Sr. Churfürstlichen Durchlaucht v. Bayern“. „In Churbayern ältern und neuaquirierten Staaten haben alle schulfähigen Kinder vom 6. bis wenigstens in das vollstreckte 12. Jahr ihres Alters die Schule zu besuchen; die Eltern sind anzuweisen, diese ihre schulfähigen und schulpflichtigen Kinder unweigerlich in die bestehenden Schulen zu schicken; widerspenstige Eltern haben die unnachsichtliche Strafe der Regierung zu erwarten. Die Pfarrer müssen in Zukunft nach eigenen Formularien das Verzeichnis der schulfähigen Kinder fertigen und immer Ende August einliefern.“ Auch in Grönenbach bestand nachweislich schon sehr frühe eine sog. Pfarrschule; der „Schuellmaister“ war zugleich Mesner und Organist, da die hl. Musik in der Stifts- und Kollegialkirche eifrig gepflegt wurde und, wie es scheint, die adeligen Herren v. Rotenstein und Pappenheim und Fugger Liebhaber dieser edlen Kunst waren.

Das Neub. Kreis-Archiv, Bd. 385 besagt: „Anno 1589 hat Alexander Erbmarschalk v. Pappenheim allererst die Orgel in das Stifft-Kirchen erkaufft. Der Schuellmaister war damals schon Organista und bezog als solcher von der Herrschaft Naturalgaben. Es gab auch damals eigene Stüfftsschüler, welche als Singknaben unterrichtet