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geordneter Zustände in Schwaben aufgestellt waren, einigermaßen ein leidlicher Zustand geschaffen wurde.

In seinem Schreiben vom 9. Dezember 1648 an des Stifts Kempten Rentmeister Georg Haimen teilt der Grönenbacher Stiftsdechant mit, daß der neue Friedensschluß zu Münster-Osnabrück den allhiesigen Calvinern Mut gemacht, „indem laut öffentlichem Geschrey dieselben beschlossen, den 4. January 1649 den Eingang in die Pfarr- und Stiftskirche sich zu erzwingen mit Antrohung, wofern Dechant Nicolaus Brunner ihnen nit die Schlüssel gutwillig gebe und öffne, sie den Eingang, wie vor diesem schon beschehen, durch die Fenster nehmen werden;“ daher erbittet der Dechant Verhaltungsmaßregeln vom Fürstabt zu Kempten. Am 4. Jänner 1649 feierten nämlich die hiesigen Calviner ihr Weihnachten; wie nämlich die Neugläubigen, ob Lutheraner oder Zwinglianer oder Calviner, alle in ihrer Abneigung gegen den apostolischen Stuhl zu Rom den vom Papste Gregor XIII. verbesserten neuen Kalender mit Auslassung von 10 Tagen, den sog. gregorianischen Kalender, hartnäckig zurückwiesen, einfach weil er vom Papste herrührte, und dem alten julianischen Kalender treu blieben, so hielten es selbstverständlich auch die hiesigen Neugläubigen; daher in allen folgenden Aktenstücken immer die doppelte Datumangabe nach julianischem und gregorianischem Kalender.

In derselben Angelegenheit wandte sich auch der gräfl. Fuggersche Verwalter Valentin Zeis an den fürstl. Kemptischen Rat und Landrichter Wilhelm Christoph Beißer d. d. 30. Dezember 1648; er teilt ebenfalls mit, daß die hiesigen Calviner auf den 4. Jänner 1649 an ihrem zu feiernden Weihnachten mit dem Plane umgehen, wieder in die hiesige Pfarrkirche einzudringen; dieselben hätten zu diesem Zwecke zweimal schon Boten abgeschickt an die oben erwähnten subdelegierten Kommissäre, Bischof von Konstanz und Herzog zu Württemberg – mit welchem Erfolge wisse er nit; ebenso hätten sie sich an ihren H. von Pappenheim gewendet, der es ihnen aber rotunde abgeschlagen; das fürstliche Stift Kempten möge Weidlin und seinen Calvinischen Anhang vor dieser neuen Gewalttat verwarnen, wie er es selbst auch schon getan. Die gleiche Angelegenheit behandelt ein Schreiben vom Ordinariat Augsburg d. d. 3. Jänner 1649 an die Fürstl. Kemptischen Räte, worin besagt, die Calviner hätten keinerlei Recht zum Wiedereindringen in die Stiftskirche Grönenbach, weshalb man Ursach habe, die Kirche mit gewisser Mannschaft zu verwahren; am wenigsten aber solle der Dechant selbst die Schlüssel von seinen Händen geben noch den Calvinern die Kirche öffnen,