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Teinselberg abzufangen, jedoch sei derselbe in der Nacht vorher gewarnt worden. Er, Verwalter, gebe Herrn Grafen zu bedenken, daß die beiden lutherisch und reformierten Exerzitien in der Spitalkirche nichts Hergebrachtes seien.

Stiftsdekan Andreas Epplin berichtet in seinem Schreiben d. d. 15. September 1626, daß, nachdem anstatt des ausgeschafften calvinischen Prädikanten Langhans ein lutherischer sich jetzo eingedrungen, „wäre Kempten resolviert, die Amotion, wie vorher mit dem Calvinischen beschehen, auch mit dem Lutherischen fürzunemmen, wenn nur der Fürstbischof von Augsburg, deme das Wesen causâ religionis mehrers concernire, auch mit Autorithet mithelfen und als Conservator das Seinige dabey thun wolte“.

Reformierte Kirche.

Der von Grafen Max von Pappenheim-Stülingen für Grönenbach aufgestellte lutherische Prädikant Herrmann wurde verpflichtet, sich nach der Memminger Kirchenordnung zu richten, die im großen und ganzen identisch war mit Confessio Augustana. Jedoch die Grönenbacher Calvinisten ließen sich diesen Eindringling nicht gefallen. Anfangs hielten sie sich an den calvinischen Prädikanten Adolf Langhans, der im Schlößle calvinisches Exerzitium privatim ausübte; nach dessen gewaltsamer Hinwegnahme und Arrestierung gingen sie nach