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Anno 1747: 24. September Sybilla Hohlin von Zell,
1787: Samuel Bichteler von Grönenbach,
1790: Sybilla Würth von Ziegelberg.
Weitere Aufzeichnungen fehlen.


14. Fortgang der religiösen Wirren in Grönenbach von 1619 ab.

Philipp von Pappenheim, der nicht mit Unrecht von den Reformierten in Grönenbach, Herbishofen und Theinselberg in ehrendem Andenken gehalten wird, war der Begründer, Förderer, Erhalter, die Seele und Stütze der helvetischen Glaubensneuerung dahier. Schon im Jahre 1560 ertrotzte er vom Stiftsdechanten und Pfarrer und von seinem kath. Vetter Herrn Alexander von Pappenheim die Mitbenützung und den Mitgebrauch der kath. Stifts- und Pfarrkirche zur Abhaltung des calvinischen Exerzitiums. Das Hauptmittel zur Einführung und Befestigung der Glaubensneuerung war seitens des Philipp von Pappenheim die Berufung und Aufstellung eines calvinischen Prädikanten und eines calvinischen Schulmeisters, für deren Besoldung und Unterhalt Philipp die ihrem Stiftungszwecke entfremdeten und beschlagnahmten Gefälle des hiesigen Stifts verwendete und benutzte. Im Jahre 1613 faßte er ein Testament ab, in welchem er seinen Nachfolgern bei Verlust des Erbes, des sog. rotenstainischen Fideicommißgutes, die Erhaltung und Fortpflanzung der reformierten Lehre in hiesiger Gegend aufs Gewissen band. Dieses Testament wurde seitens der Reformierten hier und in der Umgebung stets als ihr kostbarstes Kleinod angesehen und in gefahrvollen Zeiten bis in die Schweiz gebracht. Auf dieses Testament beriefen sich die nachfolgenden Erben Philipps immer wieder, und selbst als die späteren Erben Philipps, so ein Wolf Philipp, wiederum katholisch geworden, wagten sie es nicht, ihre Untertanen reformierten Glaubens trotz mehrfachen Drängens seitens des Bischofes zu Augsburg und des Fürstabtes zu Kempten zu inkommodieren, wegen der bekannten Klausel im Testamente Philipps. Als Testamentsexekutoren, Wächter und Vollstrecker der darin enthaltenen Bestimmungen ernannte Philipp die freien Reichsstädte Lindau und Memmingen durch ihre beiden Bürgermeister, und diese bekräftigten durch angehängte Insiegel die Vollstreckung auf sich zu nehmen. (Abdruck des Testamentes cfr. S. 37.)


15. Versuch der Restitution 1621.

Ganz im Geiste Philipps von Pappenheim wirkte seine Gemahlin auch noch nach seinem Tode. Es war dies Anna, Erbmarschalkin, Freiin von Pappenheim, geb. Freiin von Winneberg und Beilstein,