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Gleichwie aber S. K. D. auf ihrer hierin ergangenen General-Verordnung ganz unbeweglich bestehen, sofort solche nirgend mit grösserer Genauigkeit als bei ihren Collegien und Gesetzbewahrern gehorsamst befolgt wissen wollen, so ergehet auch hiermit der weitere, ernsthafteste Befehl, dass sich

1. Alle und jede dieser Sect noch anhangende Vorstände und Mitglieder der Collegien längst in 8 Tagen von Zeit der in plena Sessione beschehenen Publikation schriftlich, und zwar die Vorstände unmittelbar bei der höchsten Stelle, die andere Mitglieder aber entweder ebenfalls alldort oder bei ihrem Vorstand sich angeben und manifestieren sollen, mit der Erklärung, dass sie von dieser Sect gänzlich abstehen, sohin weder ihre Winkel-Conventicula mehr besuchen noch andere dazu verleiten und anwerben oder dahin contribuiren, viel weniger sich bei auswärtigen Logen engagieren wollen und werden.
Wer sich nun
2. von den noch existierenden Freimaurern und Illuminaten dem Kurfürstl. Befehl in allem gehorsamst submittieren, sofort die anverlangte Manifestation und Erklärung inner dem gesetzten peremptorischen Termin abgeben und seinen begangenen Fehltritt bereuen wird, dem wird man solchen auch vergeben und die verdiente Strafe nachlassen.
Jene hingegen, welche
3. das General-Mandat weiter übertreten, keine vollständige Parition leisten oder obigen Termin ohne verstandene Manifestation und Erklärung verstreichen lassen und erst nach der Hand entdeckt würden, sollen nicht nur ipso facto cassiert sein, sondern auch mit ergiebiger Geld- oder anderer empfindlicher Strafe belegt, die Denuncianten aber recompensiert und geheim gehalten werden.

Mit dem letzten Hinweis hatte die Regierung den kläglichsten Weg wiederum betreten, der nur möglich ist, und sie hat ihn auch weiterhin bei weiteren Verordnungen nicht verlassen, nämlich einem gehässigen Denunziantentum alle Tore zu öffnen. In ausgiebigster Weise ist davon Gebrauch gemacht worden.

Im Auslande riefen diese Verordnungen natürlich Aufsehen

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_317.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)