denn dieselben Abschied ferner mitbringen: So befinden Wir doch, daß ob derselben Unser Satzung gar nichts gehalten, sondern daß solche schmähliche Bücher, Schrifften, Gemählds und Gemächts je länger, je mehr gedicht, gedruckt, gemacht, feil gehabt, und ausgebreitet werden.
Wenn wir nun zu Pflantzung und Erhaltung Christl. Lieb und Einigkeit und Verhütung Unruhe und Weiterung so daraus folgen möchte, Uns schuldig erkennen, indem gebührlichs Einsehens zu thun: So setzen und ordnen Wir, auch hiemit ernstlich gebietend, daß hinführo alle Buchdrucker, wo und an welchem Ort die im Heil. Reich gesessen sind, bey Niederlegung ihres Handwerks, auch einer schweren Pön, nämlich N. Gülden, ihren ordentlichen Obrigkeiten, unabläßlich zu bezahlen, keine Bücher, klein oder groß, wie die Namen haben möchten, im Druck ausgehen lassen sollen, dieselben seyen denn zuvor, durch ihre ordentliche Obrigkeit, eines jeden Orts oder ihre dazu Verordnete besichtiget, und der Lehr der Christlichen Kirchen, deßgleichen dem Abschied deß Reichstags allhie, auch andern hievor auffgerichten Abschieden, so demselben jetzo allhie gemachten Abschied mit zuwider sind, gemäß befunden: Darzu daß sie nicht auffrührerisch oder schmählich, es treffe gleich hohe, niedere, gemeine oder sondere Personen an, und deßhalben approbirt und zugelassen. Bei gleicher Poen sollen auch alle obgemeldte Buchdrucker schuldig und verpflicht seyn, in alle Bücher, so sie also mit Zulassen der Oberkeit hinführo drucken werden, den Autorem oder Dichter des Buchs, auch seinen des Druckers Nahmen, deßgleichen die Stadt oder das Ort, da es gedruckt worden, unterschiedlich und mit Namen zu benennen, und zu vermelden.
§. 2. Ferner setzen, ordnen und wollen Wir, daß alle und jede Obrigkeiten Uns und dem heil. Reich unterworffen, ernstlich Einsehens thun und verschaffen sollen, daß nicht allein dem, wie obgemeldt treulich nachkommen und gelebt werde, sondern daß auch nichts, so der Catholischen allgemeinen Lehr, der heiligen Christlichen Kirchen ungemäß und widerwärtig, oder zu Unruhe und Weiterung Ursach geben, desgleichen auch nichts schmählichs, paßquillisches oder anderer Weiß, wie das Namen haben möcht, diesem jetzo allhie aufgerichten Abschied und andern Abschieden, so demselben nicht entgegen seynd, ungemäß, in was Schein das geschehen möchte, gedicht, geschrieben, in Druck gebracht, gemahlt, geschnitzt, gegossen oder gemacht, sondern wo solche und dergleichen Bücher, Schrifften, Gemählde, Abgüß, Geschnitzt und Gemächts im Druck oder sonst vorhanden wären, oder künfftiglich ausgingen und an Tag kämen, daß dieselbe nicht feil gehabt, gekaufft, umgetragen, noch ausgebreitet, sondern den Verkäuffern genommen, und so viel immer möglich untergedruckt werden, und soll nicht allein der Verkäuffer oder Feilhaber, sondern auch der Käuffer und andere, bei denen solche Bücher, Schmäh-Schrifften oder Gemählds-Pasquills
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 778. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_A.djvu/022&oldid=- (Version vom 1.8.2018)