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geeignete Mittel, den deutschen Buchhandel „in Aufnahme und Flor“ zu bringen.

Diese sich vorbereitende Wandlung in den Betriebsformen des deutschen Buchhandels inauguriert gleichsam die „neue Geschichte“ desselben. Den natürlichen Mittelpunkt dieser bildet Leipzig und die leipziger Messe, und dies um so mehr, als jene Andeutungen – wenigstens soweit die Forschung sie bis jetzt zu erfassen vermochte – fast ausnahmslos von Norddeutschland ausgehen. Die Darstellung wird daher im zweiten Bande ihren Ausgangspunkt von einer ausführlichen geschichtlichen Schilderung der Entwickelung der leipziger Messe nehmen und retrospektiv alles das damit zu verbinden haben, was sich als Keime jener Wandlung erkennen läßt und geeignet ist, die Grundsteine und Vorbedingungen der neuen Betriebsformen zu bilden.

Mit dem Schluß der hier dargestellten Periode beginnt aber auch jenes bisher nur in Akten und im Kreise der Geschäftsgenossen sich äußernde Mißbehagen über die zur Zeit herrschenden Zustände, beginnen jene zunächst noch verunglückten Bestrebungen an die Öffentlichkeit zu treten. Die letzten Jahre des 17. und der Anfang des 18. Jahrhunderts zeitigen eine buchhändlerische Jeremiadenlitteratur, die zwar inhaltlich wenig Thatsächliches und Greifbares bietet, sich vielmehr phrasenhaft mit allen möglichen Kümmernissen, wie Pfuscher- und Bönhasentum, Nachdruck, Bücherauktionen und Bücherlotterien u. dergl., beschäftigt, die aber auch eine Signatura temporis ist.

Den Löwenanteil an dieser Jeremiadenlitteratur nimmt die Frage des Nachdrucks in Anspruch; letztere beherrscht fortan gewissermaßen die Geschicke des deutschen Buchhandels, ist von dem einschneidensten Einfluß auf die Neugestaltung seiner Betriebsformen und auf die Versuche zu seiner äußern und innern Organisation. Hat doch auch noch im laufenden 19. Jahrhundert der Börsenverein der Deutschen Buchhändler auf jenem Gebiete seine erste und erfolgreichste Thätigkeit entwickelt! Lange Zeit wogte der Streit der Ansichten verschwommen hin und her. Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein klammern sich die Anschauungen und Vorschläge noch krampfhaft an das Rechtsinstitut der Privilegien an und nur mühsam ringt sich aus den Verhandlungen über die nachgesuchte staatliche Anerkennung des „Grundgesetzes der neuerrichteten Buchhandlungs-Gesellschaft für Deutschland“ von 1765, aus

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 734. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/127&oldid=- (Version vom 1.8.2018)