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anzutreffen. Wann auch“, fährt das Ratsschreiben fort, „so gar Stricte auff dergleichen gehalten würde, so werden die wenigste Bücher künftig in den hiesigen Catalogum kommen, sondern die meisten und Zwahr Kostbahrsten gar darauß pleiben, und in den Leipziger Catalogum gebracht werden, umb so viel desto mehr, weillen daselbsten kein Exemplar und unkosten dörffen gegeben werden, dahingegen allhier zwey, nehmlichen eins an Kays. Hoff mitt erlegung drey Batzen vom Fracht, und eins an Chur Mayntz, Jedoch dieses ohne Bezahlung der Fracht (Verstehe von unprivilegierten Büchern) müßen geben und Zahlt werden.“

Mit Eigenmächtigkeiten und kleinlichen Chikanen war Sperling gleich vom Beginn seiner Amtsführung an vorgegangen. So nahm er 1668 vom Rate konfiszierte und unter Verschluß gelegte Bücher, trotz Protestes des Rats an sich; den Titelbogen des Herbstmeßkataloges von 1669 befahl er umzudrucken, weil darin die Überschrift: „Libri Pontificiorum“ und nicht, wie das bisher gewöhnlich: „Libri Catholicorum“ lautete. Übergriffe Sperlings, Störungen des Geschäftsbetriebs durch ihn und Proteste des Rats, die natürlich immer erfolglos blieben, stehen von da ab auf der Tagesordnung. Im Jahre 1669 nimmt Sperling, wie bereits oben berichtet, dem straßburger Buchhändler Andreas Dolhopf die Tafel weg, welche dieser „üblichem Gebrauch nach“ mit den Titeln seiner Bücher vor seinem Laden aufgehängt hatte, angeblich wegen eines skandalösen und ärgerlichen, d. h. protestantischen Buchs. So inquiriert er ferner in der Fastenmesse 1677 nach Ursprungsort und Bezugsquelle des Traktätleins: „Alt- und neuer treuherziger und tiefgesinnter franzmannischer Politicus“. Von einigen vorgeforderten Buchhändlern brachte er heraus, sie hätten es von Georg Sonleitner (von Bern?) gekauft. Da aber Hermbstorff, „der die Commission über Sonleitners Handlung hat“, Autor und Drucker nicht angeben konnte und Sonleitner nicht zur damaligen Messe gekommen war, so machte Sperling kurzen Prozeß und ließ Hermbstorff in eigenmächtigster Weise scharf anbefehlen, „daß er diese Messe des Sonleitners Laden nit öffnen oder etwas von seinen Büchern verhandeln soll, biß Ihro Röm. Kays. Mt. in der Sachen ferner allergnädigst resolvirt haben und er künftig selbst anhero kommen würde“. Von einem freien Meßverkehr konnte da nicht mehr die Rede sein!

Der frankfurter Rat war ja längst zur Ohnmacht herabgedrückt;

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 720. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/113&oldid=- (Version vom 1.8.2018)