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fortdauernd ein scharfes Augenmerk. Sperling nahm die alten Versuche, dem Rate die Redaktion des Katalogs zu entwinden und der Bücherkommission zuzuwenden, mit seiner ganzen Unverschämtheit wieder auf. Schon am 25. Dezember 1678 beantragt er wieder einmal bei dem Kaiser, daß die Titel für den Meßkatalog wegen Mißbräuchen, Fehlern und Unordnungen, welche bei der frankfurter Gerichtsschreiberei im „Setzen der Bücher, so in den Catalogis herauskommen“, künftig nicht mehr dem Ratsschreiber, sondern ihm eingeliefert werden sollten. Man habe Bücher als erschienen verzeichnet, welche von den Buchführern nicht an die Bücherkommission geliefert worden wären, und als künftig erscheinende solche, die gleichwohl bereits verkauft würden. Dann stehe bei vielen Büchern im Kataloge: apud authorem, ohne Angabe der Verkäufer, wodurch der kaiserlichen Bibliothek kein geringer Abbruch, und zwar vorsätzlich, zugefügt werde. Diese Insinuation trug auch ihre Früchte; am 25. Oktober 1685 wurde von Wien aus neuerdings der Versuch gemacht, der Bücherkommission die Herausgabe des Meßkatalogs und die Censur über denselben zuzuweisen. Kaum vermochte der frankfurter Rat – und nur mit Unterstützung des Corpus Evangelicorum – dem herrischen Andringen durch eine Verordnung an die Buchhändler, die ein schnelleres Erscheinen des Meßkatalogs herbeiführen sollte, auszuweichen.

Und dabei umkleideten sich diese meist in rein fiskalischem Interesse ergehenden Maßnahmen mit dem scheinheiligen Deckmantel väterlicher Fürsorge für das Wohl des Buchhandels! So wurde am 2. Mai 1685 dem versammelten Ausschusse der Buchhändler vom Reichsfiskal u. a. vorgetragen, sie möchten zusammentreten, ihre Einwendungen (gegen frühere kaiserliche Mandate), „befindende Gravamina und Nothdurften“ eingeben, um denselben so viel als möglich abhelfen und den Buchhandel dermaleinst „in beßer Ordnung und erwünschte Aufnahme“ bringen zu können. Die in dem Buchhandel eingerissenen Unordnungen und Betrügereien kämen daher, daß der Meßkatalog nicht zu rechter Zeit verfertigt, die Buchhändler die Bücher dem Rate oder Stadtschreiber und nicht, wie es doch „mutmaßlich“ sein sollte, bei dem kaiserlichen Bücherkommissariatsamt angäben, und dann die Execution vom Rate verzögert würde. Der Rat dagegen wurde bedeutet, wegen des Katalogs künftig besser Aufsicht zu führen, denselben zeitiger zu expedieren, keins der Bücher ohne des Buchführers, Verlegers oder Verkäufers Offizin- und Hausesnamen

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 718. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/111&oldid=- (Version vom 1.8.2018)