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Exemplaria iezo Sieben sampt denn Verschickungsohnkosten vnd von denn in den Meßentlichen Cathalogum librorum kommenden Büchern, die doch vor dem Teutschen dreyßigjährigen Krieg ganz frey gewesen, zwey Exemplaria eingefordert werden) fast gänzlich darnieder liege, vnd daß mehr gedachte Herrn Commissarij von denen Jenigen ohnprivilegirten Büchern, welche nicht in den Cathalogum librorum gesetzt werden, nicht der wenigers auch zwey exemplaria annoch abgestattet haben wollen, wozu Sie Buchführer aber als eine ganz neue Beschwerung bis iezo sich nicht verstanden, sondern dabey sich entschuldigt haben; Obwohlen nun solches als eine nicht viel auf sich habende Sach angesehen werden möchte, so wird doch diese fernere Beschwerung denen Buchhändlern zum äußersten schaden, sowohl als zum endlichen ruin des allhier noch vorhandenen wenigen Buchhandels gereichen, wann solche annoch eingeführt werden solte, indeme die große tractaten vnd Bücher hoch in das gelt lauffen, vnd ein Buchhändler offtmahlen von dergleichen tractaten nur zwey oder drey Exemplaria vnd zwar auß fernen vnd wohl gar auß frembden Landen anhero bringet, dahero Sie Buchhändler, vnd zumahlen die außländische, alßdann von hießigen Meßen ehe gänzlich abzubauen, vnd an andern orth vnd nach Leipzig, allwo Sie dieser gifft nicht unterworffen, sich zu ziehen bewogen werden ehe Sie solche vber sich ergehen lassen würden.“

Aber in der Hofburg hatte man taube Ohren für diese immer bedenklicher werdenden Andeutungen, kein Auge für den immer sichtbarer werdenden Verfall der frankfurter und für das steigende Übergewicht der leipziger Messe. Man scheute selbst vor Gewaltmaßregeln nicht zurück. Am 1. Mai 1696 schlug das Bücherkommissariat – damals der kaiserliche Fiskal Franz Erasmus von Emmerich, der Bücherkommissar Kaspar Vollmar und dessen Substitut Herm. Andr. Hohfeldt – dem Kaiser gar vor, die Holländer, die zu Wasser nach Frankfurt zu kommen pflegten und sich zur Lieferungen der schuldigen Exemplare nicht verstehen wollten, mittelst Exekutionsedikts an den Kurfürsten von Mainz daselbst in Person, oder doch ihre Effekten anhalten zu lassen, da sie in Frankfurt so leicht keine Exekution zu befahren hätten.

Das bequemste Hilfsmittel, um behufs Erlangung der gewünschten Pflichtexemplare Kenntnis von allen neuen Erscheinungen zu erlangen, war natürlich der Meßkatalog; auf ihn hatte die Bücherkommission deshalb

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 717. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/110&oldid=- (Version vom 1.8.2018)