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solte, Sie (die Buchhändler) hiesiger Meß Freyheiten gar nichts, oder wenig genießen könnten, sondern gemüßiget würdten, Ihre Bücher an andern orth zu schicken, allwo Sie selbige wider Ihren willen nicht anzeigen undt in Cathalogum bringen lassen, auch keine Exemplaria und Frachtkosten von selbigen geben dörfften, noch sonderliche Confiscationen zu besorgen hetten“, sie auch keine „ursach haben mügen, von hiesigen Meßen abzubauen und Ihre Handlung anderst wohin zu transferiren, womit E. K. M. interesse und dann unsere befreyte Meße (so ohne dem bey diesen vorgewesenen Kriegszeiten in mercklichen abgang geraten) nachtheil undt Schaden verhüttet werden und bleiben können“. In ganz ähnlicher Weise wies der Rat ferner am 26. Juli 1690 darauf hin, daß die Venezianer schon 1608 und nachher andere Ausländer mehr erklärt hätten, daß sie die von ihren großen und kostbaren Büchern geforderten Exemplare nicht geben könnten und wollten, – daß die Holländer sich alle Messen darüber beschwerten und sich schon seit längerer Zeit dahin vernehmen ließen, wenn darauf beharrt werden sollte, würden sie ebenfalls die Messen gänzlich quittieren, und sich anderswohin wenden, wo sie derartigen Beschwerden und Lasten nicht unterworfen wären. Die Antwort gab gewissermaßen die kaiserliche Verordnung vom 7. Februar 1693: die Bücherkommission solle von allen Buchführern die Quittungen über die Lieferung ihrer seit zehn Jahren gedruckten privilegierten Bücher vorlegen – ein Verlangen, dem natürlich gar nicht mehr nachzukommen war.

Mit dem herannahenden Schluß des 17. Jahrhunderts nehmen, wie sich hieraus deutlich genug ergiebt, diese Andeutungen und Drohungen der fremden Buchhändler eine immer festere Gestalt an; sie sich in seinen Remonstrationen ausprägende gesteigerte Ängstlichkeit des frankfurter Rates zeigt, daß diese Drohungen sich bereits zum Teil verwirklicht hatten und daß seine stolze Zuversichtlichkeit auf die unerschütterbare Stellung seiner Büchermessen stark ins Wanken gekommen war. Es ist dies seinem am 15. Februar 1696 an den Kaiser gerichteten Schreiben zu entnehmen. „Nechstdem“, heißt es darin, „können Ew. Kays. Mayt. Allergehorsambst vorzutragen, wir keinen vmbgang nehmen, welcher gestalten, der vor diesem allhier in höchstem flor gestandene Buchhandel durch eingeführte, verschiedene beschwerde bey demselben (alß daß von denn privilegirten Büchern anstatt der vormahligen drey oder vier

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 716. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/109&oldid=- (Version vom 1.8.2018)