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ihre unheilvolle Thätigkeit fortgesetzt und wenige Jahrzehnte danach waren die frankfurter Büchermessen zu Grunde gerichtet.

Am 16. Juli 1661 war ja, wie schon berichtet, Georg Friedrich Sperling vom Kaiser zum Adjunkten des bisherigen Bücherkommissars Hörnigk ernannt worden, mit der Bestimmung dessen künftiger Nachfolger zu werden, „weil daselbst eine Zeit her solche Unordnungen und Nachlässigkeiten verspürt worden“. Im Jahre 1667 starb Hörnigk und damit begann, wie schon früher angedeutet, die schlimmste Zeit für den Buchhandel. Wiederholter Einbruch in die Gerechtsame des Rats, willkürliche Maßregelungen der Buchhändler, Herabdrückung der evangelisch-theologischen Litteratur fast bis zur Rechtlosigkeit kennzeichnen das gewaltthätige und maßlose Vorgehen Sperlings, aus dessen Amtsthätigkeit nur einzelne Beispiele herausgehoben werden können.

Wie rücksichtslos er die Einlieferung der Pflichtexemplare betrieb, ist schon weiter oben im Zusammenhange mit der Behandlung der ganzen Frage berichtet worden. Wie vexatorisch das Verfahren dabei von nun ab war, dafür sei nachträglich nur noch als Beispiel angeführt, daß in der Herbstmesse 1685 – allerdings schon unter dem Amtsnachfolger Sperlings – der Wacsbergsche Bediente aus Amsterdam befragt wurde, ob er nichts Neues im Druck habe; vergangene Ostermesse sei etwas herausgekommen, aber nicht in den Katalog gebracht worden. Er erhielt einen scharfen Verweis und wurde ermahnt, von allem, was er in diesem Jahre gedruckt und aus dem Meßkataloge ausgelassen, die gehörigen Exemplare zu entrichten. Die Holländer ließen eben schon ihre Bücher meist nicht mehr in den Katalog aufnehmen, um die schuldigen Exemplare nicht liefern zu müssen, sie, „welche doch gemeiniglich die besten Bücher in die Messe bringen“.

Fruchtlos war es natürlich auch jetzt, daß sich der Rat infolge der fortwährenden Beschwerden der Buchhändler gelegentlich zu Vorstellungen ermannte. Schon am 25. Februar 1686 hatte er in seinem Verantwortungsschreiben an den Kaiser – es erging in Veranlassung der ihm gemachten scharfen Vorwürfe, die den neuen Angriff vom 25. Oktober 1685 auf seine Hoheitsrechte bezüglich der Herausgabe und Censur des Meßkataloges und der Gerichtsbarkeit in Preßsachen begründen sollten – besorglich und warnend darauf hingewiesen, daß wenn von seiten der Bücherkommission in dieser und anderer Beziehung „so stricte verfahren werden

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 715. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/108&oldid=- (Version vom 1.8.2018)