Fastenmesse sämtliche Buchhändler zusammenberufen, über ihre Beschwerden vernehmen und von ihm selbst Anstalt gemacht würde, dem Buchhandel so aufzuhelfen, daß er auch aufrecht stehen bleibe, dann ihrerseits das Werk auf sich beruhen und die Kommission ferner ungetrieben lassen zu wollen. Dabei konnten sie sich aber nicht enthalten, höhnisch zu bemerken: ob fremde oder frankfurter Bücher in der Judengasse gesucht würden, und wer ad videndum distracta pignora bisher citiert, ließen sie dahingestellt sein; sie hätten stets nur kontante Bücher in der Judengasse gesucht, weil sie in der Buchgasse nicht zu finden gewesen, am allerwenigsten hätten sie selbst Bücher da versetzt. Ihren erworbenen Buchhandel hätten sie und ihre Väter nicht den frankfurter Messen, sondern Gott und ihrer Vaterstadt zu danken. Jenes Versprechen der Endter acceptierten die Frankfurter im April 1672 bestens unter der, nach dem Vorausgegangenen leicht erklärlichen, Voraussetzung, daß die Thaten der Endter auch ihren Worten entsprechen würden.
Inzwischen hatte die einmal angeregte Sache von Wien aus ihren Fortgang genommen. Behufs Betreibung der Aufstellung einer allgemeinen Büchertaxordnung war abermals eine außerordentliche Kommission ernannt worden, deren Mitglieder wieder Hünefeld und Arbogast waren. In der kaiserlichen Antwort an den frankfurter Rat auf seine Eingabe vom 3. Januar 1671, datiert vom 13. April, wurde jener angewiesen, seine Buchhändler anzuhalten, sich auf erfolgte Notifikation hin vor dieser Kommission einzufinden und derselben in allem schuldigst nachzuleben. Sie nahm auch ihre Thätigkeit in der Fastenmesse 1671, die von 155 Firmen (einschließlich der Frankfurter) – darunter 15 Niederländer, 4 Franzosen, 10 Schweizer und 2 Dänen – gebaut wurde, in der That auf.
Nach dem Protokoll vom 14. April (wohl alten Stils) waren die meisten Buchhändler erschienen, die Holländer fehlten aber ganz. Uffenbach, der Rechtsbeistand der Frankfurter, erklärte, seine Kommittenten seien noch immer der Meinung, „daß kein durchgehender Büchertax practicirlich sei“, während von andern Anwesenden, speziell von den kölner und sächsischen Buchhändlern – von diesen für sich und die übrigen Sachsen – dem widersprochen und die Büchertaxe als durchführbar bezeichnet wurde.
Jedenfalls durch Besorgnisse für den Bestand der Messe bewogen, suchte der Rat den weitern Fortgang der Verhandlungen am 17. April
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 710. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/103&oldid=- (Version vom 1.8.2018)