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der Buchhändler zum Gegenstande der Reichsgesetzgebung zu machen; denn am 26. Februar 1671 verlangte der Kaiser von Hünefeld Bericht darüber, ob nicht durch die vereinbarten Punkte andern hin und wieder im Reiche gesessenen Buchdruckern, Buchbindern, Kunsthändlern und Konsorten, welche darüber nicht vernommen worden, wie auch den Ständen selbst präjudiziert werde und wie solcher Inkonvenienz vorgebeugt werden möge. Die Kommissare waren aber der Ansicht, daß denjenigen, welche über die Punkte nicht vernommen worden, ein besonderes Präjudiz nicht könne zugefügt werden; wegen etwaiger Malkontenten dürfe das für den Buchhandel ersprießliche Werk nicht ersitzen bleiben. Ebensowenig könnten sie einsehen, mit welchem Fug sich ein oder der andere Stand dadurch graviert finden könnte, da ja keinem das Geringste an seinen Privilegien dadurch derogiert werde. Sie hätten auch nicht vernommen, daß irgend ein Stand, außer dem frankfurter Rat, der sich der kaiserlichen Intention in Aufrichtung einer Bücherordnung allein opponiere, viel weniger aber Buchdrucker und andere sich darüber beschwert hätten.

Obgleich nun die Satzungen von allen angenommen und unterzeichnet waren, hatten sich doch Ludwig Neuenhahn, Michael und Friedrich Endter, Johann Fritsch, Michael Dehmen und Alexander Harttung vorbehalten, die Büchertaxe, die in Wien stets als der vornehmste Punkt angesehen wurde, bei der Kommission wieder in Anregung zu bringen. Demgemäß traten im November 1669 die Endter (Johann Andreas, Wolfgang des Jüngern Erben, Michael und Wolfgang Friedrich) noch einmal für sich allein dem Kaiser gegenüber zu Gunsten der Harttungschen Vorschläge ein. Den Vorwand gab der Umstand ab, daß die beiden Erstgenannten Unpäßlichkeit und Geschäfte halber den Verhandlungen in Frankfurt nicht hätten beiwohnen können. Im ganzen wiederholen sie aber nur das in der Harttungschen Eingabe Gesagte; hervorzuheben ist höchstens die Äußerung betreffs des Kunsthandels, daß man nämlich viele theologische, historische und politische Bücher mit unnötigen Kupfern anfülle und denselben dadurch ein scheinbares Ansehen gäbe, einzig zu dem Zwecke, damit die Kunsthändler den Buchführern so ihr Stücklein Brot entziehen und sich in den Buchhandel einschleichen könnten. Das zwinge vielfach die Buchhändler, auf Kupferinventionen zu denken und ein Werk dadurch nolens volens zu verteuern. Dies war ein Argument pro domo, denn die Endter hatten selbst viele illustrierte Verlagsartikel

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 707. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/100&oldid=- (Version vom 1.8.2018)