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Rath dieser Statt rescribirter maßen intention nicht ist, dieser Statt Juribus in dieser Sache einiger wege zu praejudiciren, daß diese Puncten Bemelten dieser Statt Privilegien und Meßfreyheiten, alß welchen wir zumahl die alhiesige Bürger keines wegs derogiren wollen noch können, zu keinem Nachtheil gereichen werden“.

Nachdem dieses Memorial endlich mühsam zu Stande gekommen, hatten die Unterzeichner dasselbe in Friederichs Laden Harttung zu lesen gegeben, welch letzterer denn auch versprach, es nach erfolgter Mundierung ebenfalls für sich und seine Auftraggeber zu unterschreiben. Der Fiskal, dem das Schriftstück am andern Morgen noch vor seiner Ausfertigung vorgelegt wurde, erklärte sich ebenfalls damit zufrieden gestellt. Als aber Harttung nach erfolgter Mundierung seine Unterschrift geben sollte, machte er Winkelzüge. Zuerst schlug er vor, ihn zum Generalbevollmächtigten der Gesamtheit zu ernennen, und als man hierauf nicht einging, verweigerte er seine Unterschrift zunächst unter dem Vorwand von Geschäften und äußerte, daß er erst hinter den andern unterschreiben werde. Seinem Verlangen wurde gewillfahrt, er aber benutzte diese Nachgiebigkeit dazu, daß er die Schrift an sich nahm und einen Nachsatz hinzufügte, dem zufolge er und seine Genossen (Michael und Friedrich Endter, Ludw. Neuenhahn, Michael Dehme und Johann Fritsch) nicht allein die Punkte halten, sondern auch dahin bedacht sein wollten, zwischen dieser Messe und der Ostermesse 1670 ein Projekt wegen der Taxe auszufertigen. Erst bei der Zusammenkunft am Nachmittag in Hünefelds Wohnung erlangten die andern Buchhändler Kenntnis von der vorgenommenen Änderung. Sie protestierten zwar sofort ernstlich dagegen; aber Harttung und seine Anhänger bestanden auf ihrem Kopf, sodaß die andern ihre Unterschrift zurückzogen. Da jedoch Hünefeld inzwischen Besuch erhalten hatte, gewannen die Buchhändler Zeit, das Memorial noch einmal zu kopieren und durch alle Anwesenden, mit Ausnahme Harttungs und seines Anhanges, unterschreiben zu lassen. Vergeblich versuchte Harttung die Anwesenden durch die Worte: „Ihr Herren, das ist der Frankfurter Memoriale, damit haben wir Nichts zu thun, Ihr Herren, die den Tax desideriren folget mir“, von der Unterzeichnung abzuhalten.

Damit war diese Angelegenheit endlich formell erledigt. Es scheint allerdings die Absicht vorhanden gewesen zu sein, das Übereinkommen

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 706. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/099&oldid=- (Version vom 1.8.2018)