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oder aber sehr wenig auff abschlag bezahlen, dadurch dann leichtlich eine ohngelegenheit entstehen Kann, alß sollen solche Bücher Auctiones zur Meßzeit nicht allein allerdings gäntzlich abgeschafft, sondern es sollen diejenigen, so umb solcher Auction erlaubnus anhalten, mit einer wilkührlichen straff angesehen und bey andern rechtmäßigen Buchhändlern nicht geduldet werden.

Tax der Bücher. Die Tax der Bücher betreffend, weil von vielen Buchhändlern schon vor etlichen Jahren, neben alhiesigem Löbl. Magistrat ist gründlich deduciret worden, daß ein Tax zu machen nicht practicirlich, der Freyheit der Meß nachtheilig, alß läst mans nochmals darbey bewenden.

Schlüßlichen contestiren wir daß gar nicht unsere meinung durch vorgesetzte puncta diejenige, so bißhero zum Buchhandel Kommen und darinnen albereit würcklich seind, davon zu tringen und außzustoßen, sondern nur dahin zu sehen, wie ins Künfftige die abusus mögten verhindert werden.“

Diese „Vereinigten Punkte“ sind es nun, die allen folgenden Verhandlungen als Grundlage dienen. Auf sie hin bildeten auch die Frankfurter eine innungsartige Vereinigung, eine Art Lokalverein, der längere Zeit bestanden haben muß[1]; wie lange läßt sich schwerlich ermitteln. Noch gegen Ende des Jahrhunderts finden sich gemeinschaftliche Eingaben der frankfurter Buchhändler an den Rat; als ihr Vertreter fungierte später Johann David Zunner.

Gleichzeitig mit dem Reskript an den Rat war aber auch der Befehl an die kaiserliche Kommission ergangen, die Sache in der nächsten Herbstmesse wieder aufzunehmen. Über die daraus erwachsenen Verhandlungen berichtete Hünefeld unter dem 1. Oktober 1669 an den Kaiser. Die erwähnten „Punkte“, die Büchertaxe jedoch völlig ausgeschlossen, wären von den vorherigen Kontradicenten selbst, wie von allen übrigen einmütig „placitirt, eingewilligt und subscribirt“ worden. Die Büchertaxordnung anlangend hätten zwar die erschienenen Buchhändler, mit Ausnahme von Johann Friderici (Friederich), Johann Baptist Schönwetter und deren Beistand L. Uffenbach (als Vertreter der Frankfurter), dafür gehalten, daß „selbige dem gemeinen Wesen nicht allein nutz- und vorträglich, sondern auch zu Verhüetung vieler im Buchhandel vorgehenden betrüeglichkeiten gereiche und wohl practicirlich sein mögte. Doch haben etliche Frankfurter und aus deren Antrieb noch mehr andere im heyl. Reich gesessene solches theils aus angegebener forcht und respect gegen hiesigen Magistrat, theils aber zu ihrem selbsteigenen Nutzen und


Fußnoten

  1. Vergl. auch: Kirchhoff, Ein „Localverein“ im 17. Jahrhundert. Frankfurt am Main 1669. (Archiv IV, 151–161.)


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 704. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/097&oldid=- (Version vom 1.8.2018)