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von den meisten Buchhändlern unterschrieben worden sei. Ein am 14. April den Kommissaren übergebenes Memorial habe nur die Namen von Wild in Rostock, Kinckius in Köln, Endters Erben in Nürnberg, Götz in Frankfurt, Fuhrmann in Leipzig, Trescher in Breslau, Hermsdorf in Frankfurt, Mevius’ Erben und Schuhmacher in Wittenberg und Dolhopf in Straßburg getragen, während doch aus Frankreich, aus England, aus Genf, aus Brabant und den Vereinigten Niederlanden, sowie aus andern dem Römischen Reich zugehörigen und angrenzenden Provinzen allezeit eine ansehnliche Zahl von Buchhändlern zur Messe anwesend gewesen wäre. Dann wendet sich die Schrift zunächst gegen die angeregte Taxe. Unter anderm wird ausgeführt: wenn ein holländischer Buchhändler ein bei ihm bestelltes Buch durch einen italienischen Buchhändler aus Italien, wie gebräuchlich auf Maultieren, nach Holland kommen lasse, um es dann auf die frankfurter Messe zu bringen, und es solle ihm dann ein gewisser Tax gesetzt werden, so würde er durch schriftliche und glaubhafte Urkunden darthun müssen, was ihm das Buch eigentlich in Italien gekostet hätte, was für Spesen darauf gegangen, um es nach Holland und von da auf die frankfurter Messe zu bringen; dann erst könnte durch verständige Leute Schätzung erfolgen. Wenn aber die Antragsteller vermeinten, die Ausländer durch die Taxe zu zwingen, ihre Bücher Bogen um Bogen mit ihnen zu verstechen, so wäre das ein unbilliges Verlangen. Ein Holländer nehme nur pures Schreibpapier und wende große Kosten auf den nitorem, damit ein Buch schön sauber und korrekt gedruckt werde; was aber größere Arbeit und Kosten verursache, müsse auch höher bezahlt werden. Außerdem koste der Transport eines Ballens Bücher von Holland nach Frankfurt 20 bis 30 Thaler, abgesehen von der Zehrung für Prinzipal und Personal, wogegen andere keine so hohe Kosten aufzuwenden hätten.

Wenn aber den Buchdruckern, Buchbindern u. s. w. der Buchhandel gar verboten werden sollte, so würde auch dies zur Verteuerung der Bücher führen und, gleich den andern Punkten, nur für wenige ein schädliches Monopol schaffen. Die wenigen dann existierenden Buchhändler könnten z. B. zusammentreten und sich verabreden, einem Ausländer seine guten Bücher nur zu einem gewissen Preise abzunehmen, widrigenfalls er sie gar nicht absetzen würde. Man finde auf Reisen oft zehn Städtlein nach einander, wo kein Buchhändler sei, sondern nur Buchdrucker oder

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 696. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/089&oldid=- (Version vom 1.8.2018)