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Pallen umb einer tertz, wo es aber gar auf schön Post Papier oder mit der nonpareille, etwa auf daß Höchste der halbe theil darauf geschlagen werde,

7) Und weilen also die Bücher den Pallen nach wohlfeiler angeschlagen werden, so müste man sich des rabats oder abzugs halber vergleichen, und forthin nicht mehr als 5 rabats gegeben, gegen baare bezahlung aber 6 fl. gelaßen werden.“

Dieser Eingabe war ein Schreiben, datiert Leipzig 15. Oktober 1668, und unterzeichnet „Sämbtliche nacher Leipzigk handelnde Buchführer“ beigefügt gewesen, welches der Bücherkommission durch das Oberkonsistorium mitgeteilt wurde. Die kleine Anzahl der im Jahre 1668 die Leipziger Michaelismesse besuchenden Buchhändler belief sich auf nur 16, nämlich Friedr. Arnt von Bautzen, Christian Bergen von Dresden, Gg. Beuter von Freiberg, Joh. Cundisius von Görlitz, Veit Jak. Drescher und Esaias Felgiebel von Breslau, Joh. Liederwalt von Magdeburg, Mart. Müller von Naumburg, Joh. Michel Pabst und Oelert Schuhmacher von Wittenberg, Christian Saar von Erfurt, Joh. Stern von Lüneburg, die Frankfurter Simon Beckstein, Joh. Beyers Diener und Thom. Mathias Götze und Paulus Fürst von Nürnberg. Es wird in diesem Begleitschreiben ausgesprochen, daß eine Büchertaxe nur dann eingeführt werden könnte, wenn „mit zuziehung des Raths zu Frankfurth am Mayn und der daselbst vorhandenen Buchführer, welche Ew. Churf. Durchl. Jahrmärckte in Leipzigk nicht besuchen, vor allen Dingen denen Ausländischen Buchführern, welche aus frembden Königreichen und Herrschaften ihre Buchwahren Jährlichen nach Frankfurth am Mayn auf die Märckte daselbst zu feihlen Kauffe bringen, und solche auf das theüerste an Uns verhandeln, ein billiger und leidtlicher Preiß, wie sie ihre bücher in dem Heil. Röm. Reich verkauffen sollen, gemacht werde. Denn wo solches nicht geschieht, So ist es nicht möglichen, daß wir die bücher wohlfeiler geben können, alß wir sie selbst von denen Außländischen buchführern erhandeln müßen, daß uns ein oder das andere exemplar liegen bleibet, und zu maculatur wird“.

Nach Empfang dieser Mitteilung richteten dann die Kommissare am 6. November 1668 ein anderweites Schreiben an den Kurfürsten, worin sie sich auf das in ihrer Eingabe vom 11. April dess. Jahres Gesagte bezogen und nochmals hervorhoben, daß es bei der Taxordnung von


Fußnoten


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 686. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/079&oldid=- (Version vom 1.8.2018)