Obgleich es somit nicht möglich sei, zu einer bestimmten Taxe zu gelangen, erklärten sie sich doch zur Annahme folgender Punkte bereit: In Zukunft solle „1) der gemeine Truck auf gemein Pappier das Alphabet 4 gr. angeschlagen werden. 2) Was beßer Pappier, auch kleinere oder unterscheidliche Schrifften hette, könnte nach proportion der Kosten, das Alphabet pro 5. 6. oder meher Groschen taxiret werden, der Authoren recompens, privilegien- und Censur-Kosten würden auch dazu gerechnet. 3) Könten ein paar Buchhändler erwehlet oder auch von der Obrigkeit dazu ernennet werden, welche ieder Zeit die Taxa nach proportion der Kosten einrichteten. 4) Die Wiederspenstigen, so etwann in Meßen hieher handelten, könten durch Zwang der Obrigkeit, in bedürffenden Fall, darzu angehalten werden. 5) Könten, oder müsten, vermittelst Dero Keyserl. May: weswegen umb allerunterthenigste Intercessionales an Churf. Durchl. gehorsambst anzusuchen, zu Franckfurt am Meyen die Taxa auf dergleichen Art eingerichtet werden. 6) So dann wolten wir mit dem, In der alten Tax-Ordnung zugelaßenen gewinn, 5 oder 6 gr. auf Jedem ausländ. Gulden wohl und gerne zufrieden seyn.“ Die Kommissare möchten nun bei dem Kurfürsten dahin intervenieren, daß den erwähnten Gravaminibus abgeholfen, „insonderheit aber die Pappiermacher, Trukker, Censores“ auch in den Schranken und bei der Billigkeit gehalten, der Nachdruck gänzlich abgeschafft, ein Jeder bei seinen Privilegien erhalten, und diejenigen Privilegien, welche einer Handlung entfremdet wären, derselben wieder zugewendet würden; daneben müßte der Buchhandel weder Buchdruckern, noch Buchbindern oder andern „die darbey nicht her kommen“, erlaubt, das Hausieren verboten, auch den Fremden fernerhin nur in der ersten Meßwoche mit „vergattirten“ Büchern (Sortiment) zu handeln gestattet und dieselben ebensowohl zu Leipzig, wie zu Frankfurt a. M. zu einer gewissen Taxe angehalten werden.
In einem Berichte an den Kurfürsten vom 11. April 1668 – so lange dauerte es, bis die Bücherkommission zu einem solchen gelangte – spricht sich dieselbe nun dahin aus, daß es trotz der angegebenen Gegengründe bei der Taxordnung von 1623 bleiben könnte, daß auch die Buchhändler dabei zu bestehen vermöchten, nur wäre es nötig, daß der Kaiser um eine gleichmäßige Anordnung für Frankfurt gebeten würde, weil sonst auch in Leipzig kein Erfolg zu erwarten wäre. Übrigens sei
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 684. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/077&oldid=- (Version vom 1.8.2018)