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von Deutscher, 3. in 4. Groschen von Lateinischer Materia, zum Gewinst verstatten sollen.

Die gemeinen Scholasticalia, seynd vor vielen Jahren, der Ballen zu 10. Gülden in 10. Thaler verkaufft.

Die dieses Orts verlegte Bücher, wann sie auff gemein Druckpapier, und gemeiner Druck, der Bogen 3. Heller.

Was aber auff weiß, groß, Cronen oder auch auff Median-Papier, groß format, mit kleinen Schrifften gedruckt, weil die Autorn wegen ihrer Mühe, und angewandten Fleißes recompensation haben müssen, auch auff Erlangung und Erhaltung der Privilegien zimliche Unkosten gehen, der Bogen nach Gelegenheit 2. in 3. Pfennige.

Indessen ist auch diese Taxordnung nur wenig oder gar nicht befolgt worden.

Erst als nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges wieder Ordnung ist die so lange stockende Regierungsmaschinerie gebracht werden sollte, wurde auch diese Frage in Sachsen wieder aufgenommen. Fast gleichzeitig mit den ersten Verhandlungen in der Wiener Hofburg spuken auch im Anfange der fünfziger Jahre in Dresden und Leipzig ähnliche Bestrebungen vor. Die wieder zur Thätigkeit angespornte kursächsische Bücherkommission in Leipzig wurde angewiesen, Erörterungen mit den Buchhändlern über den, der Taxordnung von 1623 widerstreitenden hohen Preis der Bücher, gleichzeitig aber auch über den spekulativ in die Höhe getriebenen Preis des Papiers anzustellen. Aber die Arbeitsunlust der Kommission einerseits, der passive Widerstand der Buchhändler andererseits ließen kein Resultat aus diesen Erörterungen erwachsen; die Regierung kam zunächst selbst nicht weiter darauf zurück. Erst die in Frankfurt zunächst so gut wie im Sande verlaufenden Verhandlungen scheinen der sächsischen Regierung den Gedanken eingegeben zu haben, diese Erörterungen oder Vorbereitungen wieder aufzunehmen. Ohne daß aus den Akten eine spezielle Veranlassung zu ersehen ist, erhält die Bücherkommission in Leipzig plötzlich die Anweisung, in der Michaelismesse 1666 die Buchhändler zu einer Erklärung über die Taxfrage aufzufordern.[1] Infolge davon reichten die leipziger Buchhändler (die fremden, zwölf norddeutsche, drei frankfurter und ein nürnberger, waren vor der Bücherkommission gar nicht erschienen), aber erst am 22. April 1667, ein vom 30. März dieses Jahres datiertes Gutachten ein, worin


Fußnoten

  1. Vergl. Kirchhoff, Ein Reformversuch aus dem Jahre 1668. (Archiv I, 78 fg. und Archiv VIII, 76–78.)


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 682. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/075&oldid=- (Version vom 1.8.2018)