und mehrmalen, auch wohl doppelt verzollen und verfrachten. Sie könnten sich daher zu einem festen Preise nicht verpflichten, es sei denn, daß man sie ruinieren wolle. Sie bitten deshalb für sie dahin einzutreten, daß der kaiserliche Befehl auf so lange suspendiert werden möge, bis sie sich umständlich darüber geäußert haben würden.
Von besonderm Interesse ist in dieser Beschwerde die Thatsache, daß die fremden Buchhändler hier zum ersten mal offen mit dem Wegbleiben von Frankfurt drohen, während Engelbert Gymnich und Nikolaus Weingarten anderthalb Jahre vorher diese Möglichkeit nur schüchtern hatten durchblicken lassen. Von jetzt an gewinnt aber diese Drohung täglich festere Gestalt. Der Rat weiß recht gut, was sie für Frankfurt bedeutet, kann aber die Sünden der Väter nicht wieder gut machen; in der Hofburg dagegen erkennt man gar nicht die Tragweite der Verwirklichung eines solchen Plans und wirtschaftet ruhig weiter, als ob der Buchhandel gar nicht todt gemacht werden könne oder als ob wenigstens Frankfurt die einzige Meßstadt sei, in welcher er zu gedeihen vermöge.
Obgleich nun der Rat der Erfüllung jener Bitte entsprochen hatte, war Emmerich dennoch dabei geblieben, daß der kaiserliche Befehl unerwartet der in Aussicht gestellten Eingabe alsbald ausgeführt werden müsse. Es lag aber im eigensten Interesse des Rates, daß er sich der Buchhändler in dieser Angelegenheit annahm und ihnen umgehend seine unbedingte Beihilfe zusicherte, wofür ihm am 23. September 1656 dreißig Buchhändler aus allen Teilen Deutschlands ihren Dank aussprachen. Dem Rat kam das Taxmandat selber unerwartet, wie ein Schlag aus heiterm Himmel. Mit ganz ungewohnter Schnelligkeit zu einem Entschluß gelangend – aber immerhin nur zu einem halben –, forderte er, „da ihm sehr viel daran gelegen“, schon am 21. September 1656 seinen wiener Agenten Johann Grooß auf, zu ermitteln, auf wessen Antrag hin das kaiserliche Mandat ausgewirkt worden sei. Grooß konnte aber am 1. November 1656 nichts weiter berichten, als daß weder in der Kanzlei, noch in der Registratur, weder von den beiden Registranten, noch vom Reichshofratssekretär etwas zu erfahren gewesen sei, daß jedoch die Taxe vom Reichsvizekanzler und Geheimen Rat ausgegangen zu sein scheine, daß ein Geh. Sekretär sie ausgefertigt habe und daß er den Entwurf davon nicht zu erlangen vermöge. „Sub rosa ad notitiam“ teilte aber Grooß noch mit, wie ihm ein Herr zu verstehen
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 679. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/072&oldid=- (Version vom 1.8.2018)