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Leider sind die Akten der Bücherkommission über diese interessante und wichtige Episode in der Geschichte des deutschen Buchhandels seiner Zeit nach Wien gesandt worden und sind dort bis jetzt nicht wieder aufzufinden gewesen. Was sich aber aus den vorliegenden frankfurter Akten zusammenstellen läßt, ist Folgendes.

Es ist zunächst klar, daß die Buchhändler schon früher von den in der Hofburg geplanten Maßregeln Kenntnis erlangt hatten. Dennoch wurden allem Anschein nach die auf der Herbstmesse 1656 in Frankfurt Versammelten durch die Kunde von dem ihnen nunmehr thatsächlich drohenden Unheil überrascht. In seinem Bericht an den Kaiser, d. d. Speyer 13. Dezember 1656, sagt der mit dem Betriebe der Sache beauftragte Reichsfiskal Philipp Werner von Emmerich über die Umstände bei Publikation der Büchertaxe: Nachdem er „mit etlichen auß den Handlungs verständigen“ über die gemachte Taxe nochmals konferiert und von ihnen selbst vernommen, daß keiner derselben sich füglich darüber zu beschweren habe, habe er die „Vornehmsten von der Buchhandlung“ auf den 13. September vorbeschieden und denselben den kaiserlichen Befehl vom 2. September 1654, die Anordnung einer gewissen Büchertaxe betreffend, dann die am 11. April 1656 gefertigte Taxe vorgelesen, auch ihnen eröffnet, daß auf ihren Vorschlag von 1655 Rücksicht genommen und die Taxe danach gestaltet worden sei. Hierauf habe zwar der Älteste, Gottfried Schönwetter – ein Frankfurter! die frankfurter Buchhändler gehörten später zu den entschiedensten Gegnern jeder Taxe –, für sich und die Übrigen für allergnädigste Sorgfalt Dank gesagt; es seien aber sogleich einige aufgetreten, welche behauptet hätten, bei dieser Taxe nicht bestehen zu können. Er habe ihnen dagegen „mit Bescheidenheit“ eingehalten, es sei ihnen ja nach Abzug des Druckerlohns, des Papiers und aller andern Unkosten auf 100 Fl. Kapital 60 Fl. Gewinn gelassen worden und zwar, weil, wie sie selbst gesagt hätten, die Verlagsartikel nicht gleich an den Mann gebracht und zu Geld gemacht werden könnten, sodaß das angelegte Kapital ruhen müßte. Falls sie sonst noch etwas Erhebliches vorzubringen hätten, sollten sie es thun. Sie hätten sich aber nicht weiter auslassen wollen, bis auf einen Teil der Ausländer, welche auf den Unterschied zwischen ihnen und den Frankfurtern in Ansehung der Kosten für Papier und Druck und der Fracht hingewiesen und gebeten hätten, bis künftige Ostermesse (in dem

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 677. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/070&oldid=- (Version vom 1.8.2018)