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vor dem leidigen Kriege gewesen (vor welchem der Buchhandel allhier im höchsten Flor gestanden) im Einklang mit den Reichssatzungen wiederherzustellen und den Bücherkommissarien zu befehlen, daß was sie bei hiesigen gefreiten Messen vorzunehmen haben, mit Zuziehung unserer Deputirten vornehmen und auch uns die confiscationes und executiones allein verfügen lassen sollen“. Die Einsicht und Energie war leider dem Rat zu spät gekommen und er mußte für die Unterlassungen seiner Vorgänger büßen. Es behielt natürlich bei den alten, oder vielmehr bei den neuerdings getroffenen Bestimmungen sein Bewenden. Die Freie Reichsstadt Frankfurt wurde in ihren eigenen Mauern aus keinem andern Grunde, als um die Herrschaftsgelüste der Jesuiten der Hofburg zu befriedigen, depossediert und mußte froh sein, wenn ihre getreuen Herren ihr nur gestatteten, den äußern Schein zu wahren und untergeordneten Maßregeln gegen die Presse zuzustimmen.

Inzwischen hatte aber die kaiserliche Politik schon um die Mitte der fünfziger Jahre den deutschen Buchhandel, neben den hier geschilderten Plackereien, noch mit einer neuen Belästigung heimzusuchen versucht, welche – wenn wirklich durchgeführt – den Lebensnerv der freien literarischen Bewegung zerschnitten und Frankfurts Bedeutung als Büchermeßplatz unfehlbar schon jetzt zerstört haben würde. Es war dies die sogenannte Büchertaxe. Die Bestrebungen zur Einführung einer solchen tauchten in Frankfurt zuerst im Jahre 1655 auf, wirbelten sehr viel Staub auf und riefen – in Verbindung mit den gleichartigen Kursachsens in Leipzig – zwei Jahrzehnte hindurch große Bestürzung und Befürchtungen hervor, um dann nachdem die hervorgerufene Unruhe und Unsicherheit Schaden genug angerichtet hatten, im Sande zu verlaufen und auf immer vom Schauplatze zu verschwinden.

Man versteht unter der Büchertaxe die obrigkeitliche Festsetzung eines und desselben Preises für Bücher eines bestimmten Formates. Ganz unabhängig von der geistigen Arbeit des Verfassers und dem Inhalt eines Buches, von der größern oder geringern Höhe der Herstellungskosten, sowie von der Absatzfähigkeit desselben also ein bedruckter Oktav- oder Quartbogen nur je zu einer festen Taxe auf dem Meßplatz verkauft werden, einerlei ob Original oder Übersetzung, ob Nachdruck oder Auszug. In ähnlicher Weise sollte auch – wenigstens in Sachsen – die Höhe des Gewinnes festgestellt werden, welchen die Sortimentshändler

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 675. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/068&oldid=- (Version vom 1.8.2018)