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von Schweden vorstellend, bei den Buchhändlern Clemens de Jonghe aus Amsterdam und Hans Hoffmann aus Nürnberg zu konfiszieren, die beiden Missethäter aber mit Geldstrafe und Gefängnis zu belegen, fand sich der Kaiser am 5. April 1659 dennoch wieder veranlaßt, den Rat ausdrücklich aufzufordern, dem Bücherkommissar Hörnigk in seinem Amte hilfreiche Hand zu leisten. Er, der Kaiser habe jetzt erfahren – verfügt er am 20. März 1660 weiter –, daß der Rat wegen Vollziehung dieses Befehls verschiedene Bedenken gehabt hätte und sich „über die causas der Versperrung und Arrestirung eines oder andern Buchladens zu inquiriren angemaßet“. Dadurch würden nur die ungehorsamen Buchhändler bestärkt und die Bücherkommissare in ihren Amtshandlungen gehindert werden. „Er, der Kaiser, befehle deßhalb ein für alle Mal dem Rath, dem Bücher-Kommissar ohne Anmaßung eintziger Cognition alle erfordernde und nothwendige Hülfe und Assistenz zu leisten.“

Hörnigk, der natürlich einseitige Berichte an die Hofburg gesandt hatte, wußte jetzt, daß er sich fortan ungescheut gegen den Rat hervorwagen und damit zugleich in Wien angenehm machen konnte und handelte dieser Erkenntnis entsprechend. Die erste Gelegenheit ergab sich schon auf der Herbstmesse 1660; doch wurde ihm auch diesmal noch der Erfolg durch die ganz ungewöhnliche Energie des Rats vereitelt. Die konfessionellen Fehden der Geistlichen und Professoren der verschiedenen Bekenntnisse wucherten zu jener Zeit ebenso schlimm, wenn nicht noch schlimmer, als vor dem Dreißigjährigen Kriege. Lutheraner und Katholiken wetteiferten miteinander in geschmacklosen und rohen Angriffen und gaben sich in Gehässigkeit und im Schimpfen nichts nach. Auf jeder Messe regnete es förmlich Kontroversschriften. Zur Herbstmesse 1660 erschienen unter anderm eine katholische Schmähschrift: „Das Kohlschwarze Lutherthumb“ von Laubenberger, die in Würzburg veröffentlicht war, und eine lutherische Gegenschrift Christian Kortholts: „Schwarzes Papstthum“, deren Verleger der Buchhändler Johann Ludwig Neuenhahn in Jena war. Während Hörnigk jene unbeachtet ließ, wandte er seine ganze Aufmerksamkeit dieser als „einem gar zu famosen scriptum“ zu, drang in das Gewölbe Neuenhahns ein und nahm ohne vorherige Anzeige an den Rat eigenmächtig 150 dort vorgefundene Exemplare mit sich, ja muthete dem Rate zu, eine nachträgliche Haussuchung vorzunehmen und ihm, Hörnigk, die etwa noch vorgefundenen

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 667. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/060&oldid=- (Version vom 1.8.2018)