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sich denn auf Geheiß des ersten Bürgermeisters Dr. Erasmus Seyfart der genannte Greff am 5. November 1656 zuerst zum Drucker Fivett und von ihm zu allen andern, „so eilend, als nur möglich gewesen, damit ja kein Buchdrucker den andern dieser meiner Commission wegen nit avisiren können“, und nahm von jedem in seiner Gegenwart gedruckten Bogen einen frisch abgezogenen mit, den er sofort auf der Rathskanzlei ablieferte. Es gab damals nur acht Druckereien in Frankfurt, deren Namen und von der Presse genommenen (in Parenthesen genannten) Drucke Greff in folgender Ordnung aufzählt: 1) Daniel Fivett („Repertorium latinum“ und „Comenius“, beide in 8°), 2) Johann Nicolaus Humm („Agricolae Concordanz“, in Fol., „Analysis Dieterici“ und „Roderiguez Exercitations“, in 4°, und ein hebräisch Buch in 8°), 3) Hoffmann („Gottfrieds Chronica“ und „Galliae descriptio“, von Merian-Zeiller, in Fol. und „Analysis Dieterici, in 4°), 4) Matthäus Kempffer („Hortus pastorum“, in 4°, und „De purgatorio“, in 8°), 5) Joh. Philipp Weiß (Ayrers Prozeß, in 8°) Rödell („Zoesius in Libros Decretalium“, 4°, und geistliche Reißkunst), 7) Latomische Erben (Kalender, 16°) und 8) Hans Georg Spoerlin (Diebshistorien, in 8°). Es sei hier der Vollständigkeit wegen erwähnt, daß Greff seine Besuche in den städtischen Druckereien noch neunmal wiederholte, und zwar am 17. März 1660, 22. Januar 1661, 5. August 1661, 3. Januar 1662, 3. Juli 1662, 16. Februar 1663, 7. August 1663, 6. März 1664 und 9. Februar 1665. Die Zahl der Druckereien stieg vom 5. November 1655 bis zum 7. August 1663 von acht auf vierzehn und in den letztern wurden im ganzen 32 ½ Pressen beschäftigt, wie Greff diese Zahl näher nachweist.

Einen schärfern Erlaß, als den spätern vom 27. Januar 1657, hätte übrigens der Rat zur Wahrung der kaiserlichen Rechte nicht veröffentlichen können; allein er mochte thun, was er wollte, es gelang ihm nicht, die Hofburg von seiner Willfährigkeit und Nachgiebigkeit zu überzeugen. Die ängstlichste Überwachung der Pressen, Beschlagnahmen, Geld- und Gefängnisstrafen wurden ihm nur als Abschlagszahlungen und Beweise eines schlechten Gewissens ausgelegt. Hörnigk sorgte für immer neue Reibungen und griff bei jeder Gelegenheit mit immer größerer Willkühr in die Rechte Frankfurts ein. So verhallten denn auch alle Klagen des Rats ungehört. Als er unter Betonung seiner ausschließlichen

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 665. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/058&oldid=- (Version vom 1.8.2018)