dazu vom Rathe der Stadt ermahnt“ und angehalten werden sollten.
Der Rat teilte dieses kurfürstliche Begehren den zur Herbstmesse 1643 in Frankfurt anwesenden Buchhändlern mit; diese aber wiesen es einstimmig und entrüstet zurück. Außer dem, was sie an Exemplaren dem Kaiser gäben, führten sie aus, könnten sie ihre Bücher mit mehreren anderen Primitiis nicht belegen lassen. Es sei hier eine freie Messe und Commercium und sonderlich der Buchhandel ratione studiorum privilegiert; der Rat aber wolle sie jure magistratus in ihrem Besitzrecht schützen. Der Buchhandel sei besonders bei den jetzigen noch kontinuirlichen Kriegsläuften in solchen Abgang und Rückgang gerathen, daß die Reise- und Zehrungskosten nicht zu erschwingen, noch der Ladenzins bezahlt werden könne, sondern dafür den Hausherren oft die Bücher zugeschätzt werden müßten; zu geschweigen, daß hinfüro wegen dazu erforderlichen großen Unkosten und der Buchführer notorischer Unvermöglichkeit so bald keine neuen Bücher in Druck ausgehen möchten. Durch die beabsichtigte Neuerung müßte aber der Buchhandel noch mehr ins Stocken gerathen. Sie bäten deshalb bei ihrer Libertät gelassen und mit solchen unpracticirlichen Zumuthungen lieber verschont und in ihrem bisherigen Stand in der Buchgasse quiete belassen zu werden. Wegen der großen Kriegsgefahr und des allgemeinen Stockens des Buchhandels waren damals nur wenige fremde Buchhändler zur Messe gekommen. Die von ihnen abgesandten Diener befanden sich aber ohne nähere Instruktion und konnten keine Antwort geben, weshalb sie die Sache ad referendum nahmen. Die Erklärung der Buchhändler wurde vom Rate am 2. Oktober 1643 dem Bücherkommissar Hagen mitgeteilt und am 14. Oktober ej. bei dem Kurfürsten nicht allein bevorwortet, sondern namentlich auch in ihren Auslassungen über das schlechte Geschäft unterstützt. Dieses kurfürstliche Ansinnen, führte der Rat aus, sei über alle Maßen beschwerlich, da durch das leidige Kriegswesen der Buchhandel ohnehin in solches Stocken und solchen Abgang gerathen sei, daß fast Keiner mehr etwas nach Frankfurt bringen, noch wenn es dennoch geschehe, den geringsten Vorteil noch Gewinn davon haben könne, vielmehr großen Verlust und Schaden erleiden müsse. Zudem erscheine das Verlangen des Kurfürsten als eine unerhörte Neuerung, welche zum Nachteil der befreieten frankfurter Messen gereiche und auch andere Kurfürsten
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 656. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/049&oldid=- (Version vom 1.8.2018)