Bücher ausfertigen ließen und „sich deren zu ihrer Nothdurft bedienen“.
Über diesen Schreiben war der Winter dahingegangen, selbst ein Schreiben des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz an Kurfürst Christian II. hatte den stets kleinmütigen sächsischen Hof nicht zu einem Entschluß aufzurütteln vermocht, so daß bei der Eröffnung der Fastenmesse 1609 die Sache noch auf dem alten Fleck stand. Die leipziger, wittenberger und jenaer Buchhändler erfuhren also in Frankfurt wieder dieselbe Behandlung wie im vorhergehenden Herbst. Erst am 21. April gewannen die kurfürstlichen Räte Zeit, sich weiter mit der Angelegenheit zu beschäftigen und zwar auch nur insoweit, daß sie dem leipziger Rat aufgaben, sich in der bevorstehenden Ostermesse bei einheimischen und fremden Buchhändlern zu erkundigen, wie die Sache ferner in Frankfurt verlaufen sei. Auf Grund der erhaltenen Aufforderung berichteten denn die Buchhändler der gedachten drei Städte unter dem 17. Mai 1609 an den leipziger Rat wie folgt: „Der Doktor Valentin Leuchtius, Protonotarius Apostolicus, und Herr Licenciat Erstenberger, beide Canonici zu Frankfurt a. M., sind neben dem Kayserlichen Fiscal jüngst verschienene Fastenmesse daselbst abermahl in allen, sonderlich der Evangelischen Buchhändler Läden umgegangen und erinnert, was sie uns vorige Herbstmesse wegen Abfolgung eines Exemplars von allen neugedruckten Büchern angebracht und begehret. Darauf inständigk angehalten, daß wir uns nochmals endlich und rund erklären wollten, ob wir uns kaiserlichem Mandat gemäß zu erzeigen bedacht oder nicht? Hiergegen wir aus dem Kur- und Fürstenthum Sachsen alle fast gleich auf diese Meinung geantwortet, daß wir uns dessen gar wohl entsinnen, hättens aber unseren Pflichten nach nicht unterlassen können noch sollen, an unsere gnädigste Herrschaft zu bringen und Bescheidt zu erholen, zweifelten auch nicht, Ihre Churfürstlichen Gnaden werdens, wo es nicht allbereit geschehen, so doch förderlichst an S. Kayserliche Majestät unterthenigst gelangen lassen und uns gnädigsten Bescheid ertheilen, was wir uns zu verhalten.
„Hierbei habens ermeldete Kayserliche Abgeordnete zwar bewenden lassen, (nicht) ohne daß sie einem unsers Mittels in Herrn Theodosii Richel’s Laden auf angeregte Erklärung zur Antwort gegeben, es wurde nicht eher besser, man citirte denn ein paar nach Speyer (zur Untersuchung
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 628. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/021&oldid=- (Version vom 1.8.2018)