eines Pflichtexemplars von den kaiserlicherseits nicht privilegierten Büchern eine unbillige und den Handel lähmende. Leichtfertige und Famosschriften seien in Sachsen nie in Übung gewesen, weshalb man auch nirgends eine Klage darüber gehört habe. Aus diesen Gründen möge der Kurfürst sowohl im eigenen Namen, als auch als Vormund seiner Vettern, für seine Buchhändler (und die in Jena) beim Kaiser dahin intercedieren, daß von ihnen keine Censurbescheinigung und kein Freiexemplar gefordert werde, zumal sie erbötig seien, auf ihre Kosten für jede frankfurter Messe einen besondern Katalog aller in Sachsen neu erschienenen Bücher anzufertigen, damit ihrethalben wegen Famos- und anderer verbotenen Schriften im heiligen Reich nichts zu befürchten sei.
Diese offizielle Bittschrift – vorsichtig so eingerichtet, daß sie dem erbetenen Intercessionsschreiben an den kaiserlichen Hof nötigenfalls abschriftlich hätte beigefügt werden können – war zugleich von einem Schreiben gleichen Datums an das kurfürstliche Ministerium (Kanzler, Präsidenten und andere Geheime Räte) begleitet, in welchem sich die Bittsteller offener aussprechen (da sie „aus allerhand ursachen etzliche umbstände vnd motiven nicht gedencken mögen“) und sicherlich die Anschauungen vortragen, welche unter den fremden Buchhändlern auf der frankfurter Herbstmesse die herrschenden gewesen waren. Die Petenten bitten darin, dem Kurfürsten „vorgezeigte Umstände und Motiven“ und „darneben anzumelden und fürzutragen, nämlich, daß solche Kaiserliche Kommission Niemanden denn Päbstischen aufgetragen, und sich darneben etliche andere fremde unbekannte Visitatores befunden, welcher in der Kommission nicht gedacht worden, daher allerlei Argwohn verursachet. Hernach als von uns nicht allein die Exemplaria vermöge des Mandats abgefordert, sondern darneben ein Buch vorgelegt, damit ein Jeder die Bücher, so er uberreichen würde, mit eigenen Händen einschreibe, haben wir uns zwar wieviel möglich darwidergesetzt und wider solche Neuerung mit der Freiheit des öffentlichen Markts schutzen wollen. Derweil aber sie von mehreren theils der päbstischen Religion zugethanen Buchhändlern solches allbereit erlangt gehabt, so sind auch wir gedrungen worden, ihrer Willen zu vollbringen und zu Ehren der Kayserlichen Majestät auff selbiges Mahl zu gehorsamen; haben doch daneben protestiret, Unserer gnädigsten Herrschaft solches unterthänigst zu erkennen zu geben. Weil es dann fast augenscheinlich, daß und an
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 625. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/018&oldid=- (Version vom 1.8.2018)