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Ihr Kais. Maj. Commissarien allein zu überlassen und wie vorgemelt Ihnen die Hand allezeit nacht Erforderung und uff ersuchen zu bieten.“

Mag nun der frankfurter Rat eine Ausfertigung dieser Punktation erhalten haben, oder nicht, gleichviel: interessant ist sie, weil sie einerseits die bald genug deutlicher hervortretende Absicht, der Bücherkommission die Beaufsichtigung der Herausgabe des Meßkatalogs in die Hände zu spielen, hindurchblicken läßt, – andererseits, weil sie erkennen läßt, wie man sich in Wien die Rechtsbegründung für das angeordnete Vorgehen der Bücherkommission zurechtzustutzen bemüht war. Der kaiserliche Hof beanspruchte auf Grund des später erst schärfer betonten angeblichen Bücherregals im Reich – mit welchem auch später der Anspruch auf Pflichtexemplare aller neu erscheinenden Bücher begründet wurde – die preßpolizeiliche Beaufsichtigung der fremden Buchhändler und Buchdrucker auf der Messe und interpretierte in gezwungenster Weise die Reichsgesetze dahin, daß auf Grund derselben dem frankfurter Rate nur das Aufsichtsrecht über die betreffenden einheimischen, ihm mit Pflicht verwandten Gewerbetreibenden zustünde, eine kunstvolle Interpretation, welche bei den spätern Vorkommnissen nicht wieder so unverblümt zu Tage tritt. Das erklärt es denn auch, daß – es ergibt sich dies aus den gleich ausführlich zu berichtenden weitern Verhandlungen – kein Buchhändler „so vnter des Rhats zue Franckfurtt bottmäßigkeitt“ von den Bücherkommissaren belästigt wurde.

Die große Mehrzahl der nach Frankfurt zur Messe gekommenen fremden Buchhändler fügte sich. Nur die sächsischen Lutheraner (aus Leipzig, Wittenberg und Jena) und die Venezianer machten eine Ausnahme. Die letztern zeigten sich, wie der Bericht sagt, „ganz trutzig und widerspenstig“ und weigerten sich nicht bloß, die verlangten Freiexemplare herzugeben, „sondern haben auch von der Commission sich etwas schimpflich vernehmen lassen und gegen die Commission den Schnips geschlagen“. Es scheint nicht, daß sie wegen ihres offenen Ungehorsams weiter behelligt wurden, denn die Akten erwähnen die Venezianer nicht weiter und sprechen erst dann wieder von ihnen, als sie infolge der ihnen zuteil gewordenen Behandlung und des später ausgebrochenen Kriegs vom Anfang der dreißiger Jahre an nur noch vereinzelt nach Frankfurt kamen.

Die sächsischen Buchhändler waren noch weiter davon entfernt, sich dem kaiserlichen Machtgebot in feiger Ergebung zu unterwerfen. Für

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 622. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/015&oldid=- (Version vom 1.8.2018)