unordnung der Trucker und Buechhendler traget in Werckh spuren mögen.“ Der Rat kam dem Befehl ohne jede Widerrede nach. Der Kaiser sprach ihm ein Jahr später, 9. März 1580, seine volle Zufriedenheit mit der dem Dr. Vest geleisteten Hilfe aus und ermahnte ihn, sich auch in Zukunft seines Allerhöchsten Vertrauens würdig zu zeigen. Zugleich ernannte er am 9. März 1580 zur bessern Unterdrückung der Famosschriften und Schmähgedichte den Domdechanten zu St. Bartholomäus, Johann Steinmetz, zum zweiten Bücherkommissar.
Der Rat erntete jetzt, was er vor 10 Jahren gesäet hatte, und Rudolf II. nahm nur an, was seinem Vater freiwillig angeboten worden war. Von Friedrich III. an hatten die Kaiser zwar die Preßgesetzgebung als ihr Hoheitsrecht betrachtet, allein die Handhabung der Preßbestimmungen und der Censur, wie dies schon in dem vorigen Kapitel ausgeführt worden, den Landesbehörden überlassen. Von jetzt ab maßte sich der Kaiser der Censur der einzelnen in Frankfurt erscheinenden Schriften nicht allein an, sondern unterdrückte sofort auch durch seine Kommissare am Hauptsitz des deutschen Buchhandels die gesamte ihm nicht genehme Litteratur. Frankfurt war nicht mehr Herr im eigenen Hause, sondern hatte fremdem Willen zu gehorchen und der Politik der Hofburg war der Punkt gegeben, an welchem sie ihre Hebel ansetzen konnte, um ihre romanischen und antideutschen Ziele zu erreichen. Anfangs wurde der Rat noch geschont; allein jeder neue Bücherkommissar trat anmaßender und herrschsüchtiger auf. Und doch wäre es so schwer nicht gewesen, mit dem Hofe in Wien und Prag fertig zu werden. Es handelte sich um eine Angelegenheit, welche die protestantischen Stände in ihren wohlerworbenen Rechten beeinträchtigte und welche auch später die Kurfürsten von der Pfalz und von Sachsen vorerst siegreich gegen den Kaiser ausfochten. Wenn man aber nicht den Mut hatte, prinzipiell für eine gerechte Sache einzutreten, so hätte eine dilatorische Politik, noch dazu, wenn sie von einem ab und zu erneuerten Geldgeschenk unterstützt worden wäre, vollständig ausgereicht, die kaiserliche Einmischung zu befestigen. Als Maximilian 1567 bei Gelegenheit des bereits erwähnten Falls mit dem angeblichen Libell „Die Nachtigall“ mit Entziehung der Meßprivilegien gedroht hatte, war ja die kaiserliche Gnade auch durch eine Summe von 30000 Goldgulden wiedergewonnen worden. Aber als sich 1570 der drohende Schlag ankündigte, wähnte der Rat schon genug Opfer gebracht
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 616. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/009&oldid=- (Version vom 1.8.2018)