Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 09.djvu/086

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Meinungen auf theologischem oder politischem Gebiet eingeschritten wurde, macht es einen fast anheimelnden Eindruck, zu sehen, wie eine der kleinern Regierungen gleichsam väterlich auch für das leibliche und moralische Wohl ihrer Unterthanen besorgt war.[1] Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg hatte 1682 und unter dem 1. Mai 1684 Edikte gegen abergläubische Bücher und namentlich gegen die „darauff gegründete verdächtige Curen an Menschen und Viehe“ erlassen und die Konfiskation solcher Bücher anbefohlen. Es war besonders auf das beliebte, vielfach aufgelegte Colersche Hausbuch abgesehen; binnen 14 Tagen sollten bei strenger Strafe alle Exemplare desselben an die Justizkanzlei eingeschickt werden. Das Edikt scheint jedoch keinen Erfolg gehabt zu haben; denn eine neue Verordnung vom 23. August 1698 schärft die bestehenden Verfügungen von neuem ein und richtet sich besonders gegen eine „gedruckte Charteque unter der Rubric: Etliche sonderbare und Merkwürdige Propheceyhungen so sich auff das 1680. bis zu dem 1700sten Jahr erstrecken“. Diese ohne Benennung von Druckort oder Verfasser erschienene Schrift werde im Lande herumgetragen und vielleicht auch in den Buchläden öffentlich verkauft. Es wird nun befohlen, diese Schrift abzuthun oder dem Buchführer wieder einzuliefern. Zugleich wird allen Buchhändlern ernstlich verboten, solche Schrift weiter zu verkaufen, vielmehr sollen alle Exemplare sofort in die Justizkanzlei eingeliefert und das Geld, was sie wert seien, den Einsendern bezahlt werden.

Die politisch und kriegerisch bewegte Zeit des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts zeitigte eine Flut von Gelegenheitsschriften und Pamphleten, Kriegsberichte und Satiren, welche bei der wieder geweckten Leselust der großen Massen eine weite Verbreitung fanden. Der Hausierverkehr lebte – wenigstens in Norddeutschland – wieder in einer Weise und Ausdehnung auf, die lebhaft an die Zeiten der Reformation erinnert. Die Thätigkeit der Preßpolizei wurde eine angespanntere, die Strenge womöglich eine größere, ihre Willkür wuchs. Aber die Schilderung dieser Wandlung muß des Zusammenhangs halber dem zweiten Bande dieses Werks vorbehalten werden.


Fußnoten

  1. Archiv VII, 267. 268.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 607. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/086&oldid=- (Version vom 1.8.2018)