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Ausführung der Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften sich gestaltet hat, wie auch in Sachsen oft nur persönliches Belieben, ja selbst kleinliche Eifersucht, Veranlassung zu Verfolgungen in Preßsachen geboten haben.

Was zunächst das Verfahren in Fällen des Verbots einer Schrift betrifft, so ließ selbst Herzog Georg noch öfter in patriarchalischer Weise die verbotenen Schriften aufkaufen; später handelte man anders. Man konfiszierte die beanstandeten Schriften und darauf folgte dann das preßgerichtliche Verfahren. Mochte dieses aber ausfallen, wie es wollte, was einmal konfisziert war, blieb konfisziert, selbst wenn Freisprechung erfolgte und also kein rechtlicher Grund zur Beschlagnahme vorlag; es ist das schon im achten Kapitel an einem Beispiel aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs dargethan worden. Man ging sogar so weit, daß z. B. in der Michaelismesse 1675 fünf aus Halberstadt zur Weiterbeförderung nach Frankfurt geschickte Ballen mit Schriften der pietistischen Richtung, also reines Transitgut, auf Betrieb des Professors Scherzer, des Unversitätsdeputierten zur Bücherkommission, in Leipzig angehalten und zu fernerer Durchsehung zurückbehalten wurden. Obschon aber Scherzer selbst nur eins der darin enthaltenen Werke einigermaßen bedenklich fand, so mußte doch noch nach Jahren der Eigentümer um Rückgabe seines Eigentums reklamieren und hat es wohl niemals zurückerhalten.[1]

Zunächst ein Beispiel aus dem 16. Jahrhundert. Auf der frankfurter Fastenmesse 1557 war eine pseudonyme Schrift: „Bedenken von dem Kriege der Anno sechs-, sieben- vnd vierzig Im Landt zu Meißen vnnd Sachsen gefurth ist, gestelt durch Christian Aleman, mit einer kurtzen Vorrede Christof Cunrads. Gedruckt zu Basel 1557, durch Barth. Sthele“, verkauft worden. Kurfürst August, der sich dadurch verletzt fühlte, daß sein Bruder Moritz und die sächsischen Stände in der Schrift heftig angegriffen wurden, hatte anfangs einen thüringischen Ursprung vermutet. Da sich dies, wenigstens betreffs des Verlegers, als unbegründet herausstellte, wies er den Rat zu Leipzig an, die dortigen Buchhändler, welche das Pamphlet von Frankfurt her auf die leipziger Ostermesse gebracht hatten, vorzufordern und ernstlich nach ihrer Bezugsquelle zu befragen. Hierdurch wurde der richtige Verleger ermittelt: Nikolaus Brylinger in Basel, der die Schrift durch seinen Schwiegersohn Sthele hatte drucken lassen und ohne seine eigene Firma zur Messe nach Frankfurt gebracht


Fußnoten

  1. Archiv VIII, 104 fg.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 601. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/080&oldid=- (Version vom 1.8.2018)