Der Kaiser ging hier auffallenderweise stillschweigend darüber hinweg, daß Baumann nach der städtischen Censur ausschließlich nur solche Bücher aus dem Gebiete der Theologie drucken durfte, welche in den kaiserlichen Erblanden streng verpönt waren.
Wenn dies eine Folge der den schlesischen Ständen noch zustehenden Privilegien war, so begann doch nun der Kampf der Jesuitenpartei gegen dieselben bald auch hier. Nach einem Bericht des königlichen Fiskals in Oberschlesien, Augustus Frantz, hatten schon vor 1657 die Erben des breslauer Buchhändlers Johann Perfert bei den kaiserlichen Behörden, nicht bei dem Rate, die Erlaubnis zur Errichtung einer zweiten Buchdruckerei in Breslau nachgesucht. Als aber nach dem Tode des letzten Nachkommens Georg Baumanns, des Buchhändlers Kaspar Klosemann, dessen Witwe eine zweite Ehe mit dem Syndikus der Stadt, Dr. Andres von Assig und Siegersdorff, einging, wurde durch genannten Frantz, sicher auf Veranlassung des Rektors des Jesuitenkollegiums, Balthasar Conrad, die Frage angeregt, ob es sich nicht thun lasse, in Breslau noch eine andere Buchdruckerei aufzurichten, ob Königl. Majestät verbunden sei, das bestehende Privilegium zu achten, oder ob sie nicht nach Belieben noch eine andere Buchdruckerei in Breslau verstatten könne. Die Censur bei solcher Buchdruckerei gehöre wohl auch zu den hohen Regalibus. Ein beigelegtes Gutachten des genannten Jesuitenrektors weist darauf hin, daß es sehr nützlich und notwendig sei, eine Buchdruckerei in Breslau zu errichten, in welcher vor allem katholische und dann Bücher neutralen Inhalts (indifferentes) gedruckt werden könnten. Denn obgleich daselbst schon eine Buchdruckerei bestehe, so maße sich doch der Rat die Censur an und dulde, unter dem Vorwande der Erhaltung des öffentlichen Friedens, den Druck katholischer Bücher nicht, wie auch in ganz Schlesien keine leistungsfähige katholische Buchdruckerei existierte, sodaß die breslauer Katholiken entweder auswärts drucken oder ihre Bücher von auswärts kommen lassen müßten. Der König brauche sich um so weniger an das von dem Rate erteilte Privilegium zu stoßen, weil die Breslauer dasselbe durch das Verbot des Drucks katholischer Bücher gemißbraucht hätten. Es wäre daher löblich und nützlich, in Breslau eine gute katholische Buchdruckerei zu errichten, die jedoch der Censur des Jesuitenkollegiums oder einer andern durch den König zu verordnenden zu unterwerfen wäre. Wenn nun auch vorläufig das Privilegium der Baumannschen
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 590. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/069&oldid=- (Version vom 1.8.2018)