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nicht gezügelt, ja – die leipziger Buchhändler deuten mit gutem Recht darauf hin – zum Schaden vieler berechtigten Verleger wurden in schmählicher Voranstellung des finanziellen Interesses nur zu viele Privilegien an Unberechtigte gegeben, die erstern einiger Sporteln halber von Staats wegen geradezu ihres rechtmäßigen Eigentums entäußert. Sprächen die leipziger Buchhändler dies auch nicht im Jahre 1667 mit dürren Worten selber aus, so müßte sich dasselbe schon einfach aus dem Umstande ergeben, daß die kurfürstlich sächsische Bücherkommission in dem langen Zeitraum von 1633 bis 1651 nur spärliche, von 1643 ab überhaupt gar keine Lebenszeichen mehr von sich gab, ihre Thätigkeit geradezu eingestellt gehabt zu haben scheint. Erst mit dem Abzuge der Schweden aus Leipzig im Jahre 1650 erwacht sie zu neuem Leben; die alten Verordnungen werden „aufgesucht“!

Statt aber bei der Wiederkehr geordneterer Verhältnisse ihr Hauptaugenmerk auf die Gesundung des daniederliegenden Geschäftsgangs, auf Hebung des Vertrauens auf bessere Zeiten, auf treue Handhabung des verheißenen Rechtsschutzes zu richten, zielt das Streben der Behörden im wesentlichen nur auf die Sicherung und Steigerung der fiskalischen Erträgnisse jenes behaupteten Bücherregals hin; nur hierin zeigt sich Eifer und Energie. Statt den Buchhandel von unnützen und ungerechten Lasten zu befreien, werden die alten verstärkt: die Pflichtexemplare für kaiserliche Privilegien werden auf drei erhöht, die für sächsische von 15 auf 18, dann von 18 auf 20; in Frankfurt wird die Ablieferung eines Exemplars von jedem neuen zur Messe gebrachten Buche verlangt und schließlich erzwungen, gleichviel ob es als Propre- oder als Kommissionsgut dorthin gelangt. Statt die Verhältnisse einer natürlichen Gesundung entgegenreifen zu lassen, werden behördlicherseits Gewaltkuren zu inscenieren versucht, wird von der Einführung einer schematisch aufgestellten Büchertaxe das vermeintliche Heil erwartet, fast zwei Jahrzehnte hindurch der gesamte Buchhandel durch dieses über seinem Haupte schwebende Damoklesschwert beunruhigt. Und das geschieht in so gedankenloser Weise, daß während der ganzen Verhandlungen darüber – sie werden im zehnten Kapitel eingehend geschildert werden – es niemand einfällt, daß mit einer taxmäßigen Regelung der Bücherpreise doch zum mindesten auch eine solche bezüglich der Druckpreise Hand in Hand gehen müsse; eine solche hinsichtlich der Papierpreise faßt nur die sächsische Regierung,

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 496. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/049&oldid=- (Version vom 1.8.2018)