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Fehler gelitten haben: in einer Schlußschrift beklagt er sich darüber, daß ihm die Titel nicht rechtzeitig genug zugekommen seien.

Die Meßkataloge waren inzwischen nach und nach zu einem Hilfsmittel des litterarischen Verkehrs von solcher Bedeutung herangewachsen, daß die wieder erstarkte und immer kühner auftretende katholische Partei sich ihrer zu bemächtigen, sie unter ihre Aufsicht zu bringen suchte. In den Jahren 1596 und 1597 waren Irrungen entstanden (welcher Art ist nicht klar), die den frankfurter Rat vorsorglich bewogen, den Druck von Privat-Meßkatalogen in Frankfurt hinfort nicht mehr zu gestatten, vielmehr selbst einen einzigen, angeblich vollkommenen Katalog drucken und publizieren zu lassen, der von Obrigkeits wegen gefertigt werden sollte. Die Buchführer sollten zu dem Ende angehalten werden, ihre Büchertitel in die Ratskanzlei zu liefern[1] (anfänglich die Titelblätter selbst, später wurden nur Titelabschriften, in duplo, verlangt). Motiviert wurde dieser Beschluß durch die Rücksichten auf die Censur; es waltete dabei, wie sich das des Nähern aus dem zehnten Kapitel ergeben wird, die Absicht ob, dem Andrängen der immer selbstherrlicher sich geberdenden kaiserlichen Bücherkommission die Spitze abzubrechen. Nachdem nun im Herbst 1597 dieser Ratsbeschluß in der Buchgasse (den Buchhändlern) publiziert worden war, erschien der sogenannte Ratsmeßkatalog, zusammengestellt durch den Syndikus Dr. Kaspar Schacher, wahrscheinlich von Herbstmesse 1598 an, und zwar, während bis dahin der Titel vielfach gewechselt hatte, unter der von nun an feststehenden Benennung „Catalogus universalis“.

Die beiden ersten dieser Meßkataloge erschienen bei Johann Feyerabend in Frankfurt a. M., der dafür dem Bearbeiter zu Ausgang der Messen durch Geld oder Bücher entschädigte. „Vnd ist damit“, sagt Schacher, „einem E. Rath, ein Werk erhalten worden, daß derselbige in das obrigkeitliche Amt der Inspection vm so viel tiefer impatronirt vnd die Jesuiten durch dies Mittel abgehalten worden, daß sie auch bis auf diese Stunde nichts weiter tentiren oder vnterstehen können.“ Nach Feyerabends Tode übertrug Schacher den Verlag an den Buchdrucker Johann Sauer, der ihm dafür ein Honorar von messentlich 60 Gulden gewährte – der Verlag des Meßkatalogs muß demnach recht einträglich gewesen sein – und der nun die Meßkataloge von der Herbstmesse 1599 bis zur Fassenmesse 1608 druckte. Infolge von Differenzen


Fußnoten

  1. Vergl. den betreffenden Bericht des Syndikus Dr. Kaspar Schacher bei Schwetschke S. XV–XVII.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 484. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/037&oldid=- (Version vom 1.8.2018)