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Confiscation verbleiben solle“. Im zweiten Fall waren zweien erfurter Buchhändlern, Johann Birckner und Andreas Michael, in der Ostermesse 1623 drei angebliche Famosschriften konfisziert worden; Michael hatte keine Kaution bis zum Austrag der Sache zu bestellen vermocht und war deshalb in Haft genommen worden. Erst auf Drängen des Rats von Leipzig erfolgte am 27. Mai der von Kurfürst Johann Georg I. eigenhändig unterzeichnete Bescheid: „Nun befindet sich gleichwohl so viel, daß die drey Schrifften nicht alle Famos schrifften, sondern nur die Erleuterung wider unsern Ober Hoffprediger D. Matthien Hoen dergleichen, die andern beide aber Historische Relationen seyen, Jedoch laßen wir es bey der beschehenen confiscation bewenden, Undt seindt zufrieden, daß Andres Michel mit einem verweiß, und kegen angelobung hinfüro dergleichen famos schrifften nicht zuführen, wider uf freyen Fuß gestellet werde“.[1] Andreas Michael mußte noch dankbar sein; er kam besser und schneller aus seiner Klemme, als 1557 Nikolaus Brylinger aus Basel in Frankfurt a. M.

So gestaltete sich das geschäftliche Treiben in den Gewölben. Draußen auf den Gassen aber herrschte ein ebenso reges Leben. Hier hauste und herrschte das schon erwähnte leichte Fußvolk des Buchhandels, die Hausierer: Männer, Weiber und Knaben. Flugschriften, Neue Zeitungen, Mord- und Wundergeschichten, Kalender, Schöne neue Lieder in altbekanntem Ton (Melodie) u. dgl. wurden feilgeboten, mit großem Geschrei ausgerufen. Sigismund Feyerabend sagt darüber bei Gelegenheit seines Streites mit den wittenberger Bibelverlegern in seiner letzten Verteidigungsschrift vom Jahre 1570 gegen Christoph Walther, den litterarischen Klopffechter der erstern: „wie oben gemeldt, ist sein Schandgeticht hie in Franckfurt allein heimlich undergeschoben worden, zu Leipzig aber in offenem Marckt durch alle Gassen von den Jungen als Freyharten hin unn wider mit großem Triumph und frolocken, ja mit solchem jubileo (daß sie es auch in henden auffgeworffen) außgeschryen, gegeyffert, gespeyt und geplaudert haben, Nemblich: Hie hie neuwe Zeitung von Feyerabends falschnachgedruckten Biblien.“[2]

Wie sich aber der Hauptumschlag der Bücher im Verkehr der Buchhändler untereinander, wie bereits erwähnt, so gut wie ausschließlich auf die Messen konzentrierte, so waren auch die sonstigen geschäftlichen Beziehungen der Verleger auf den Meßtermin und die Messe zugeschnitten;


Fußnoten

  1. Daselbst VIII, 41–43.
  2. Daselbst VI, 263. 264.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 473. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/026&oldid=- (Version vom 1.8.2018)