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hin, und es knüpft sich an diesen Umstand die weitere Wahrscheinlichkeit, daß A. R. ein die frankfurter Messe besuchender Handschriften- oder Buch-Händler war. Wenn die oben vertretene Auffassung der Bestellung die richtige ist, so handelte es sich sogar schon zwölf Jahre früher, als die urkundlichen Nachrichten reichen, um den Ankauf einzelner in Italien gedruckter Bücher, und es müssen damals schon italienische Buchhändler die frankfurter Messen beschickt, wenn nicht besucht haben. Übrigens stand bereits zu jener Zeit der Sinn der Bücherfreunde – und solche waren sowohl die Pfalzgrafen wie auch Agricola – mehr nach den Erzeugnissen der neuen Kunst, als nach alten Handschriften.

Wie bedeutend aber der buchhändlerische Meßverkehr schon im Jahre 1485 in Frankfurt entwickelt war, beweist ein Schreiben des mainzer Erzbischofs Berthold von Henneberg vom 24. März 1485 an den frankfurter Rat, worin er diesen auffordert, die zur Fastenmesse zum Verkauf auszulegenden Bücher vorher durchsehen und auf ihren Inhalt hin prüfen zu lassen.[1] Es ist derselbe Kurfürst, der auch am 4. Januar 1486 ein Mandat gegen Übersetzungen ins Deutsche erließ und sich sogar herausnahm, zur Durchführung seines Verbots eine Kommission für Frankfurt einzusetzen. Es muß zu dieser Zeit in der That auch schon eine ziemliche Zahl von Buchdruckern und Buchhändlern zur Messe gekommen sein, denn im Jahre 1488 trugen nach Ausweis des städtischen Rechnungsbuchs „die Buchdrucker am Main“ zu den während der Fastenmesse gezahlten 248 Hellern Haus- (für den Verkauf von Meßwaren in den Häusern) und Marktgeld 19 Heller und 4 Schillinge, also etwa 8 Prozent der Gesamteinnahme bei. Nun erhielt Frankfurt viel später, 1530, in der Person Christian Egenolphs seinen ersten ständigen Drucker; es können also nur fremde Drucker, beziehungsweise Verleger gemeint sein, zumal einheimische ihre Offizinen doch in der Stadt zerstreut gehabt und kaum außerdem noch Läden am Main – d. i. in der Meßlage – gemietet haben würden.

Für das letzte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ist nun endlich die allgemeine Bedeutung der frankfurter Buchhändlermessen durch mancherlei, mit jedem Jahre sich häufende Zeugnisse erwiesen. Im Herbst 1495 wurde dort der schon im fünften Kapitel erwähnte Vertrag zwischen baseler und nürnberger Verlegern über Nachdrucksunterlassung geschlossen (Brief Anton Kobergers an Johann Amerbach vom 17. Mai 1496). Koberger selbst besuchte


Fußnoten

  1. Pallmann, H., im Archiv IX, 240. 241.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 453. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/006&oldid=- (Version vom 1.8.2018)