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energisch unterdrückte, Druckerstrikes mannigfach den Geschäftsgang und den Absatz, – es bemächtigte sich auch sehr bald der Nachdruck des Aldusschen Verlags. Er stürzte sich auf die neuen handlichen Klassikerausgaben und trieb sein unsauberes Gewerbe ungescheut nicht allein in der Ferne, wie in Lyon und in Tübingen, beziehungsweise Köln, sondern sogar in nächster Nähe, wie in Fano und Florenz. Aldus hatte zwar schon 1495 für den ersten Band seines Aristoteles ein Privilegium vom venezianischen Senat erhalten; indessen scheint es mehr als Schreckschuß gedient und keine praktische Anwendung gefunden zu haben. Von wirklicher Bedeutung wurde die Frage erst, als jene handlichen Ausgaben zu erscheinen begannen. Aldus erbat also im Oktober 1502 vom Senat ein neues Privilegium und erlangte ein solches auch 13. November desselben Jahres auf zehn Jahre. Es findet sich vollständig abgedruckt in der Ovid-Ausgabe von 1502 und gewährt dem Nachsuchenden Schutz, nicht allein gegen das Nachschneiden der von ihm erfundenen Kursivschrift, sondern auch gegen Nachdruck eines jeden von ihm gedruckten oder noch zu druckenden Werks. Den Zuwiderhandelnden traf Konfiskation des Werks, oder der Exemplare, sowie eine Geldstrafe von 200 Dukaten für jeden einzelnen Fall der Nachbildung. Papst Alexander VI. bestätigte dieses Privilegium am 17. Dezember 1502, Julius II. erneuerte es am 27. Januar 1513 auf 15 Jahre und dehnte es unter Androhung der Strafe der Exkommunikation auf die ganze Christenheit aus; Leo X. bestätigte es endlich nochmals am 28. November 1513.

Leider halfen diese Privilegien so gut wie gar nichts. Venedig besaß ein zu kleines Gebiet, als daß es sonderlich in Gewicht gefallen wäre. Der übrigen Staaten und Staatchen waren zu viele in dem damaligen Italien, als daß es durchführbar gewesen wäre, bei jedem einzelnen um ein Privilegium einzukommen; die Kirche aber hatte nur in außerordentlichen Fällen ein Interesse am Einschreiten. Noch weniger vermochte Aldus dem Übel durch sein „Monitum in Lugdunenses Typographos“ abzuhelfen, welches er am 16. März 1503 gegen die dortigen Nachdrucker erließ. Es geht aus demselben hervor, daß damals schon sein Virgil, Horaz, Juvenal, Persius, Martial, Lucian, Catull, Tibull, Properz und Terenz mit einer der seinigen nachgeschnittenen, nur etwas plumpern Kursiv, ohne Angabe eines Druckorts, Verlegers und der Jahreszahl in Lyon nachgedruckt waren. Die wiederholt aufeinanderfolgenden

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 385. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_06.djvu/026&oldid=- (Version vom 1.8.2018)