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und 1482, 1484, 1487, 1490 und 1495, letzteres 1484 und 1491 Stephan Planck, welcher außerdem noch 1486 den „Processus Satanae“ veröffentlichte. Dieser war bereits 1475 bei Barth. Goldinbeck de Sultz erschienen, das „Formularium procuratorum“ im Jahre 1478 auch bei Johann Bremer al. Bulle. Die Firma Hanheymer von Oppenheim und Schurener von Boppard lieferte 1474 das obengedachte „Formulare instrumentorum“. Außerdem erschienen in Rom folgende Werke: 1475 das „Repertorium Milis“, 1481 (vermutlich) das „Repertorium juris utriusque Johannis Bertachini“, ohne Zeitangabe (vermutlich) des Johann Andreae „Summa de sponsalibus et matrimoniis“ und der „Tractatus de arte notariatus“, und 1495 ein „Formularium uniuersale et modernum diuersorum contractuum“.

Auch in den Niederlanden und in Frankreich wiederholt sich die Erscheinung, daß die populäre Jurisprudenz einen hauptsächlichen Stapelartikel der Druckereien bildet. In Löwen begegnet man mehrern der hierher gehörigen Werke. Der „Processus judiciarius“ wurde daselbst dreimal, einmal ohne Zeitangabe, dann 1475 und 1481 gedruckt, das „Repertorium Milis“ 1475, die „Casus summarii Decretalium“ 1480, in demselben Jahre bei Johann de Westfalia eine Ausgabe der „Lectura Johannis Andreae super arboribus“ und die „Summa Raymundi“, ohne Zeitangabe und 1488 der „Modus legendi abbreuiaturas“. Die 1488 gedruckte Ausgabe des „Utriusque juris methodus“ entstammt wahrscheinlich auch einer Offizin in Löwen, und als Drucker einer der undatierten drei Ausgaben der „Casus breues super totum corpus legum“ wird ebenfalls Johann de Westfalia vermutet. Vereinzelt begegnet man einer Ausgabe des „Processus Luciferi contra Jesum“ aus Gouda vom Jahre 1481, einer der „Summula Raymundi“ aus Delft vom Jahre 1497, und zweien der „Summa Angelica“ 1490 und 1496 in Aelst (Alost).

Auch in Frankreich, in Paris und Lyon, beschäftigten sich die dortigen deutschen Drucker mit der Herausgabe der in Deutschland absatzfähigen Werke. In Paris erschienen 1489 die „Summa Johannis Andreae de sponsalibus“, 1496, 1513 und 1517 die „Flores legum secundum ordinem alphabeti“, 1499 die „Summa Baptistiniana“, 1500 die „Summa“ und 1511 und 1516 die „Summula Raymundi“, ohne Zeitangabe, 1500 und 1513 die „Margarita Decreti seu tabula

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/077&oldid=- (Version vom 1.8.2018)