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sich erst eine Stellung im Markte erobern mußte, und je nach Inhalt, Ausstattung und Leichtigkeit oder Schwierigkeit des Vertriebs hier billiger, dort teuerer zu stehen kam. Erst mit der mehr methodischen Ausbildung der Verlagsthätigkeit, der größern Zahl von Büchern und der Konkurrenz der verschiedenen Ausgaben desselben Schriftstellers wurde, wenigstens für den Verkehr mit den Geschäftsgenossen, ein fester Preis im Interesse des Verlegers notwendig; sein Geschäft bedingte ihn. Aldus Manutius ist der erste große Verlagsbuchhändler, welcher 1498 seinen ersten Katalog mit genauer Beisetzung des Preises für jeden einzelnen Artikel veröffentlichte. Er gibt als Grund dafür an, daß er die zahlreichen mündlich und schriftlich an ihn gerichteten Anfragen nach den Preisen, namentlich seiner griechischen Bücher, nicht habe genügend beantworten können.[1] Deutschlands größter damaliger Verleger, Anton Koberger, gibt in seinen Katalogen keine Preise an, und ebensowenig thun es die großen Verleger von Basel, Straßburg, Köln und andern Städten. Selbst die frankfurter Meßkataloge enthalten zwei Jahrhunderte hindurch keine Preisangaben. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelte sich der eigentliche festgeltende Ladenpreis zur stehenden Regel. Bis dahin kaufte man am Verlagsort allerdings billiger als auf der Messe und unterschied auch zwischen dem Verkauf eines einzigen Exemplars oder einer größern Partie. Einzelne Verleger räumten dem Buchhändler günstigere Preise als dem Privatmann ein; andere, wie z. B. Sigmund Feyerabend in Frankfurt, machten keinen Unterschied zwischen ihnen. Feyerabend hielt sich eben an seinen einmal festgestellten Nettopreis; das nannte man später die „Frankfurter Tax“.

Auch über die Verkaufsbedingungen, welche der Verleger dem Sortimenter stellte, verlautet in der ersten Zeit nichts, oder nur wenig. Daß die Buchhändler nicht umsonst arbeiten konnten oder wollten, bedarf keiner Auseinandersetzung. Aber für die Quellen, aus denen die Darstellung dieser Verhältnisse meist zu schöpfen hat, waren dies Nebendinge; sie schweigen sich darüber aus und von Geschäftspapieren haben sich nur kümmerliche Reste erhalten. Es fehlt deshalb sehr an Material, um die Frage erschöpfend zu beantworten. Wenn aber noch irgend ein Zweifel darüber bestehen könnte, daß schon die ersten Verleger ihren buchhändlerischen Abnehmern Rabatt gewährten, so würde ihn eine Stelle aus Aldus’ Brief an Joh. Reuchlin vom 23. Dezember 1502 beseitigen, worin er sagt,


Fußnoten

  1. Didot, F., Alde Manuce. S. 114. Die betreffende Stelle lautet im Original: „Haec sunt graecorum voluminum nomina quae in Thermis Aldi Romani Venetiis impressa sunt ad hunc usque diem seu primum octobris MIID Nam cum quotidie aliquis peteret quinam graeci libri formis excusi sint, ac quanti veneant ad minimum quod vel ipse scire cuperet, vel ad amicos id cupide efflagitantes mitteret, pertaedebat toties idem scribere occupatissimum hominem.“


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 305. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/043&oldid=- (Version vom 1.8.2018)