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Von dem Gewinn fällt ein Drittel dem Buchdrucker zu, zwei Drittel gehören den andern Mitgliedern zu gleichen Teilen. Aus seinem ein Drittel-Gewinn hat der Buchdrucker die für die erste Einrichtung gemachten baren Auslagen der vier andern Mitglieder wieder zu erstatten. Die andern Unkosten werden aus dem gemeinschaftlichen Verkauf der gedruckten Bücher gedeckt. Der etwa nötige Korrektor erhält als Entschädigung für seine Arbeit ein bis zwei Freiexemplare von jedem Werke, welches er korrigiert hat. Über die Frage, ob ein Buch gedruckt und zu welchem Preis es später verkauft werden solle, entscheidet die Gesellschaft und zwar nur durch einstimmigen Beschluß. Über die Gesellschaft, und den Umständen nach über die im Druck befindlichen Bücher, ist Verschwiegenheit zu beobachten, zu der sich alle Anzustellenden eidlich verpflichten. Auch darf keines der fünf Mitglieder der Gesellschaft einer andern Buchdruckerei mit Rat oder That beistehen, noch etwas anderswo drucken lassen, es sei denn mit Genehmigung der vier andern Mitglieder. Nach Ablauf der drei Jahre hört die Gesellschaft auf und das Inventar an Pressen und Schriften verbleibt alsdann dem Buchdrucker, falls er die dafür gemachten Auslagen wiedererstattet hat.

Zu diesem Hauptvertrag wird noch an demselben Tage ein Zusatzvertrag abgeschlossen, und zwar zwischen dem einen der Kontrahenten, Pietro Antonio de Burgo und Nicolao, seinem Bruder, auf der einen und den vier übrigen Kontrahenten auf der andern Seite. Der erstgenannte war allem Anschein nach der Kapitalist der Gesellschaft, denn er schoß ihr gleich von Anfang an 100 Dukaten für die erste Einrichtung vor. Er suchte daher aus dem Geschäft noch einen besondern Vorteil zu ziehen und die Kunst des Buchdruckers Antonius Zarotus für sich und seinen Bruder neben der Gesellschaft weiter auszunutzen. Letzterer gehörte nicht mit zur Hauptgesellschaft. Es wurde also durch einen Zusatzvertrag noch Folgendes ausgemacht:

Pietro Antonio de Burgo und sein Bruder dürfen die neue Buchdruckerei noch zu ihren speziellen Zwecken, und zwar zum Druck von Werken aus den Gebieten des kanonischen und Civilrechts und der Medizin, benutzen und stellen hierfür noch drei, nach Befinden auch mehr Pressen bereit, schaffen Schriften, Farbe und andere Utensilien dazu an, bezahlen Papier, Löhne und sonstige für ihre Zwecke entstehende Unkosten und übernehmen die Hälfte der gemeinschaftlichen Lokalmiete auf ihre Rechnung.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/028&oldid=- (Version vom 1.8.2018)